Solarthermie: Förderung von bis zu 70 % nutzen
Thermische Solaranlagen wandeln die kostenfreie Energie der Sonne in nutzbare Wärme um. Einsetzen lässt sich diese anschließend, um die Heizung zu unterstützen und/oder das Trinkwasser zu erwärmen. Ob als Wasser- oder Raumheizung – in beiden Fällen profitieren Sie von einer attraktiven Solarthermie-Förderung, die der Staat in Form von Zuschüssen, Darlehen oder steuerlichen Vergünstigungen vergibt. Wann Ihnen welches Förderprogramm für die Solarthermie zur Verfügung steht und wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Das Wichtigste zur Förderung von Solarthermie
Wärme aus kostenfreier Solarstrahlung
Mit Solarthermie nutzen Sie die Energie der Sonne im eigenen Gebäude. Ganz gleich, ob Sie damit die Heizung unterstützen oder das Trinkwasser erwärmen.
Förderung für thermische Solaranlagen
Für die Solarthermie erhalten Sie eine Förderung vom Staat. Erhältlich sind Zuschüsse und Steuerboni im Bestand oder Kredite für besonders effiziente Neubauten.
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Darlehen und Zuschüsse zur Förderung der Solarthermie sind vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Den Steuerbonus für die Sanierung gibt es hingegen nachträglich.
KfW-Förderung für Solarthermie im Bestand
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) vergibt der Staat eine Förderung für thermische Solaranlagen im Bestand. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70 Prozent, die Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Anrechnen lassen sich Kosten von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere kommen 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) hinzu. Für Sanierer eines Nichtwohngebäudes begrenzt der Staat die anrechenbaren Kosten ebenfalls. Die genaue Höhe hängt dabei von der Gebäudegröße ab.
Wichtig zu wissen: Die früher über das BAFA zu beziehende Förderung der Solarthermie ist nicht nur zur KfW gezogen. Sie ist auch nicht mehr für Mieter, Pächter oder Personen mit Wohnrecht erhältlich. Antragsberechtigt sind damit seit Januar 2024 nur noch Eigentümer eines Gebäudes.
Zudem gibt es einige Ausnahmen für Opfer des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg gibt es zu dem einige Ausnahmen. Im Abschnitt Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers informieren wir darüber.
30 bis 70 Prozent Zuschüsse zu Solaranlagen für Warmwasser und Heizungsunterstützung
Ob Sie in Ihrem Haus die thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung nutzen, spielt erst einmal keine Rolle. Denn die Solarthermie-Förderung erhalten Sie in beiden Fällen. Wichtig ist, dass die Kosten der Solarthermie bei mindestens 300 Euro (brutto) liegen und Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Ist das der Fall, können Sie neben der Basis-Förderung auch den Geschwindigkeits- sowie den Einkommensbonus beantragen. Wann das möglich ist, zeigt die folgende Übersicht:
- 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus: Den Klimageschwindigkeits-Bonus bekommen selbstnutzende Eigentümer, wenn Sie eine funktionstüchtige Gas-, Heizöl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen. Während Gaszentral- und Biomasseheizungen dazu mindestens 20 Jahre alt sein müssen, ist das Heizen mit fossilen Energieträgern nach der Sanierung nicht mehr erlaubt, wenn Sie den Bonus nutzen möchten.
- 30 Prozent Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus zur Förderung der Solarthermie gibt es für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Entscheidend für die Berechnung ist dabei das durchschnittliche Einkommen aus den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor der Sanierung.
Als selbstnutzende Eigentümer zählen dabei alle, die ein eigenes Haus selbst bewohnen. Wer Teile des Gebäudes vermietet, kann die Boni zumindest anteilig für die Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen. Für die übrigen förderbaren Kosten ist dann der Basis-Fördersatz anzurechnen.
Günstiger Ergänzungskredit zur Finanzierung der Solarthermie
Erhalten Sie eine KfW-Zuschussförderung, können Sie diese mit einem günstigen Ergänzungskredit kombinieren. Das Darlehen gibt es in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit von einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet die Antragsunterlagen zur KfW weiter und zahlt das Darlehen letztlich auch aus.
Das Besondere: Liegt Ihr Haushaltsjahreseinkommen nicht über 90.000 Euro, bekommen Sie einen Zinsbonus und profitieren so von noch besseren Konditionen. Nachzuweisen ist das wie der Einkommens-Bonus anhand der Einkommensteuerbescheide vom zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung.
Flachkollektoren, Röhrenkollektoren und Luftkollektoren förderbar
Die Förderung für Viessmann Sonnenkollektoren erhalten Sie unabhängig davon, für welche Art Sie sich entscheiden. So gibt es finanzielle Unterstützung für Flachkollektoren wie die Vitosol 200-FM oder Röhrenkollektoren wie die Vitosol 300-TM. Aber auch dann, wenn Sie auf Wasser als Wärmeträger verzichten und Luftkollektoren in Ihrem Haus einbauen, können Sie die Zuschüsse für Solarwärme-Anlagen nutzen. Wichtig ist, dass die Warmwasserkollektoren zur Förderung hohe Effizienzanforderungen erfüllen. Eine Mindestfläche oder Vorgaben zum Deckungsgrad gibt es hingegen nicht.
Fördermittel auch für die Kombination mit anderen Heizsystemen
Für Brauchwasser-Solaranlagen kann die Förderung ebenso beantragt werden wie für eine Solar-Heizung. Das gilt auch, wenn Sie die Technik mit anderen Heizlösungen kombinieren. Wie hoch die Förderrate ausfällt, hängt dabei von der gewünschten Konfiguration ab. Im Folgenden geben wir einen Überblick:
Solarthermie und Öl- oder Gas-Brennwerttechnik: 30 bis 60 Prozent Solaranlagenförderung (Basisförderung und Einkommensbonus nur für die thermische Solaranlage; Kosten fossiler Heizungsanlagen nicht anrechenbar)
- Solarthermie und Wärmepumpe: 30 bis 70 Prozent Förderung für Wärmepumpen und Solarthermie (Basis-, Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus für alle Anlagenbestandteile, Wärmepumpen-Bonus für die Wärmepumpe; separate Antragstellung notwendig)
KfW-Förderung der Solarthermie rechtzeitig beantragen
Möchten Sie die attraktive Förderung für Ihre Viessmann Solarthermie-Anlage beantragen, wenden Sie sich vor dem Beginn der geplanten Maßnahme an die KfW. Hier stellen Sie die Anträge auf Wunsch selbst online über das Portal "Meine KfW". Damit das funktioniert, benötigen Sie zuvor folgende Unterlagen:
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung (Vertrag an Förderung gebunden)
- Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid)
- Bestätigung zum Antrag (BzA mit BzA-ID) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater
Wichtig: Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen, beantragen Sie zunächst nur die Basisförderung inkl. Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. In einem Zusatzantrag beantragen Sie dann den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohneinheit.
Ob Sie für Ihre neuen Sonnenkollektoren Förderung erhalten, verrät der Zuwendungsbescheid. Sobald dieser eingetroffen ist, haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme abzuschließen. Ist die Technik fertig montiert und in Betrieb, reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen ein und bekommen die Förderung der Solarthermie ausgezahlt.
Alle Antragsberechtigten in der Übersicht
Da die KfW die technischen Voraussetzungen zur neuen Förderung der Solarthermie erst schaffen musste, stand das Antragsportal zunächst nicht allen Sanierern zur Verfügung. Während erst einmal nur Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern die Mittel beantragen konnten, dürfen inzwischen nahezu alle Antragsberechtigten Anträge stellen. Dazu gehören:
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohnsitz) oder von vermieteten bzw. nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.
Antragstellung vorübergehend nachträglich möglich
In der Anfangszeit ist die Antragstellung dabei nachträglich möglich. Das gilt für Maßnahmen, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurden/werden, wenn Sie die Anträge spätestens am 30. November 2024 einreichen. Ob Sie die Mittel dann wie gewünscht bekommen, lässt sich jedoch nicht mit Gewissheit sagen.
Erste Auszahlung der Solarthermie-Förderung im Oktober 2024
Mit der Freigabe des Portals zum Erstellen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Fachhandwerker können private Einfamilienhausbesitzer seit 30. September 2024 alle Nachweise einreichen, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.
Viele Umfeldmaßnahmen mit der Solarthermie förderbar
Neben der Förderung von Sonnenkollektoren und Zubehör können Sie sich übrigens auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen bezuschussen lassen. Dazu gehören unter anderem Rüstarbeiten und bautechnische Voruntersuchungen.
Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg
Auch im Jahr 2024 haben anhaltende starke Regenfälle in vielen Teilen Deutschlands für Chaos und Zerstörung gesorgt. Binnen kürzester Zeit stiegen die Pegel von Seen sowie Flüssen an und ganze Ortschaften wurden vom Wasser überschwemmt. Um den Wiederaufbau zu unterstützen und Betroffenen finanziell zu helfen, veranlasste die Regierung einige Ausnahmen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese gelten für alle Programmteile bei BAFA sowie KfW und beinhalten folgende Punkte:
- Wiederantrag: Ein Wiederantrag ist für Hochwasseropfer auch dann möglich, wenn die Mindestnutzungsdauer einer bereits geförderten Heizung bislang nicht vorüber ist.
- Klima-Geschwindigkeitsbonus: Den attraktiven Bonus zur Förderung der Solarthermie gibt es für Betroffene des Hochwassers von 2024 auch dann, wenn die bestehende Heizung nicht mehr läuft. Eigentümer müssen allerdings erklären, dass die Anlage vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
- Kumulierungsgrenze: Die Kumulierungsgrenze bei der Kombination verschiedener Förderangebote wird auf 100 Prozent erhöht.
Steuerliche Förderung der thermischen Solaranlage im Bestand
Während die KfW-Förderung für Ihre Viessmann Solarthermieanlage vor dem Maßnahmenbeginn zu beantragen ist, erfolgt die Antragstellung für die steuerlichen Vergünstigungen nachträglich. Besonders interessant ist dabei der Steuerbonus für die Sanierung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Möglich ist das bei Sanierungsarbeiten an mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Häusern. Den Bonus nutzen Sie über Ihre Einkommensteuererklärung. Dazu benötigen Sie eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.
Steuerbonus für Handwerker ohne technische Mindestanforderungen nutzen
Eine Alternative zum Steuerbonus für die Sanierung ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Nutzen Sie diesen, können Sie jedes Jahr Lohnkosten von 6.000 Euro steuerlich geltend machen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent reduziert das Finanzamt ihre Einkommensteuerlast dabei um bis zu 1.200 Euro im Jahr.
Die steuerliche Solarthermie-Förderung beantragen Sie nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung, sofern es sich um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie handelt. Technische Mindestanforderungen gibt es hierbei nicht.
Thermische Solaranlage: Förderung auch im Neubau erhältlich
Durch den hohen Wärmeschutz und die dichte Bauweise lassen sich im Neubau hohe Deckungsraten erreichen, wenn Sie auf eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung setzen. Um dabei Kosten zu sparen, fördert der Staat Haus und Technik in einem Zuge. Über die Programme Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude, Gebäude im Niedrigpreissektor und Familien (296, 297, 298, 300) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stehen attraktive Darlehen für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen zur Verfügung.
Energieeffizienz beeinflusst Kredithöhe
Fördermittel gibt es für die solare Heizungsunterstützung, eine solare Warmwarmwasserbereitung sowie die Baukosten des Gebäudes inklusive Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Höhe des Kreditbetrags hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Grundsätzlich werden zwei Stufen unterschieden:
Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Effizienzhaus-Stufe 40 wird erreicht.
- Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ werden erfüllt.
- Es wird nicht mit Gas, Öl oder Biomasse geheizt.
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Effizienzhaus-Stufe 40 wird erreicht.
- Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ werden erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt.
- Es wird nicht mit Gas, Öl oder Biomasse geheizt.
Von besonders niedrigen Zinsen profitieren Familien mit Kindern. Erfüllen diese alle Voraussetzungen, bekommen sie Darlehen mit Zinsen ab 0,01 Prozent über das Programm 300 der KfW (Wohneigentum für Familien). Die Kreditrate liegt dann bei maximal 270.000 Euro. Wer im Niedrigpreissegment neu baut, bekommt bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit als Kredit mit günstigen Konditionen.
Für die Antragstellung wenden Sie sich vor Baubeginn an Ihre Hausbank. Dazu benötigen Sie auch die Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten. Streben Sie die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG an, ist die Einbindung eines Beraters für Nachhaltigkeit vorausgesetzt.
Viessmann Fördermittel-Datenbank
Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA.
Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:
- regionale Gültigkeit
- Förderprogramm
- Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
- Höhe der Förderung
- Zielgruppe
*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
Mindestanforderungen für die Beantragung von Fördermitteln
Abgesehen vom Steuerbonus für Handwerkerleistungen gelten hohe technische Mindestanforderungen, wenn Sie die staatliche Solarthermie-Förderung beantragen möchten. Die wichtigsten Vorgaben fassen wir im Folgenden für Sie zusammen:
Errichtung oder Erweiterung einer thermischen Solaranlage
Nutzung der erzeugten Energie im Gebäude oder unmittelbar in dessen Nähe
Prüfung/Zertifizierung nach Solar-Keymark eines nach ISO 17025 akkreditierten Instituts
Jährlicher Kollektorertrag für flüssigkeitsdurchströmte Kollektoren von mind. 525 kWh/m²
Funktionskontrollgerät für förderfähige Solarkollektoren (Luftkollektoren ausgenommen)
Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren ab 20 m² und bei Flachkollektoren ab 30 m² Bruttokollektorfläche
Solaranlagen, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der Liste für förderfähige Solarkollektoren und Solarthermieanlagen.