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Öl-Brennwerttherme: Förderung im Überblick

Ein Modellhaus mit Wollmütze
Bild: © stockcreations / Shutterstock.com

Das Heizen mit Öl ist nach wie vor weitverbreitet und fast 25 Prozent aller deutschen Hausbesitzer setzen auf die Technik. Möchten Sie Energiekosten sparen und das Klima schonen, lohnt sich eine Modernisierung oder ein Austausch der alten Anlage. Denn das senkt den Verbrauch und damit auch die CO₂-Emissionen. In einigen Fällen belohnt der Staat Investitionen in eine Öl-Brennwerttherme mit einer Förderung. Wann das der Fall ist und wie Sie von der aktuellen Förderung von Öl-Brennwertkesseln profitieren, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Das Wichtigste zur Förderung der Ölheizung

Kein Zuschuss für die neue Ölheizung

Für neue Ölheizungen gibt es keine Förderung. Da moderne Anlagen den Brennwerteffekt nutzen, verbrauchen Sie aber weniger. Eine Sanierung spart daher Geld - vor allem mit erneuerbaren Energien.

Steuerliche Vergünstigungen für Handwerkerleistungen

Einzige Ausnahme ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Diesen können Sanierer jährlich in Höhe von 1.200 Euro nutzen, um Handwerkerlohnkosten steuerlich gelten zu machen.

Ölheizung mit einer Förderung erweitern

Erweitern Sie eine neue oder bestehende Anlage um regenerative Energien, sorgen Sie auch für die Zukunft vor. Beachten Sie, dass dabei nur das System auf Basis erneuerbarer Energien gefördert wird.

Staatlichen Förderung für Öl-Brennwertthermen eingestellt

Noch vor einigen Jahren erhielten Sanierer attraktive Zuschüsse oder Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen für den Einbau einer Öl-Brennwertheizung. Die Förderung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde jedoch im Jahr 2020 eingestellt. Stattdessen führte die Regierung einen Austauschbonus für alte Ölheizungen ein, den es inzwischen für alle bestehenden und auf fossilen Energieträgern basierenden Heizsysteme gibt. Wer heute eine Öl-Brennwerttherme oder einen Öl-Brennwertkessel einbaut, erhält daher keine Fördermittel mehr vom Staat. 

Einzige Ausnahme ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Nutzen Sie diese, können Sie 20 Prozent der beim Einbau anfallenden Lohnkosten von der Steuer absetzen. Die Kosten geben Sie dazu in der nächsten Einkommensteuererklärung an, sofern die Maßnahme in einer selbst genutzten Immobilie stattfindet.

Ölheizung nicht für Effizienzhausstufe anrechenbar

Sanieren Sie ein bestehendes Haus zum Effizienzhaus, erhalten Sie Fördermittel auch mit einer Ölheizung. Die Kosten der überwiegend fossilen Heiztechnik lassen sich allerdings nicht anrechnen. Geht es um die finanzielle Unterstützung für einen Neubau, sind die Anforderungen schärfer. Hier erreichen Sie die nötige Effizienzhausstufe mit einer Ölheizung nicht.

Auch ohne Förderung: Ein Wechsel zu Ölbrennwert spart Heizkosten 

Läuft in Ihrem Keller eine alte Ölheizung, verbraucht diese oft mehr Energie als nötig. Sie verursacht hohe Heizkosten und stößt viel Kohlenstoffdioxid aus. Ersetzen Sie die alte Anlage durch eine Öl-Brennwerttherme, sparen Sie auch ohne Förderung. Denn die neue Anlage arbeitet meist deutlich effizienter. Sie senkt Ihre Heizkosten um bis zu 30 Prozent und stößt weniger CO2 aus. Letzteres schont nicht nur die Umwelt, es entlastet auch ihre Geldbörse, da die CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe damit geringer ausfällt.

Heizungen im Gebäudebestand mit finanzieller Hilfe optimieren

Ist die bestehende Anlage noch intakt, sind die Einsparungen geringer und ein Austausch lohnt sich nicht in jedem Fall. Einsparpotenziale gibt es dennoch häufig. Um diese zu nutzen, können Sie die Heizung optimieren. Für Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich oder das Einstellen der Ölheizung mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik erhalten Sie eine Förderung vom Staat.

Öl-Brennwertheizung kombinieren und auf die Zukunft vorbereiten

Hohe Einsparpotenziale nutzen Sie insbesondere durch eine Erweiterung der bestehenden Anlage. Installieren Sie beispielsweise eine Solaranlage, eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage, erhalten Sie für die Ergänzung der Öl-Brennwertheizung eine Förderung vom Staat. Verfügbar ist diese bei bestehenden und neuen Ölheizungen. Auch wenn die Kosten für Ihren neuen Viessmann Öl-Brennwertkessel nicht berücksichtigt werden, rüsten Sie sich auf diese Weise bestmöglich für die Zukunft. Denn Sie setzen vermehrt auf regenerative Energien und haben mit der Ölheizanlage einen zuverlässigen Rückhalt. Von Letzterem profitieren Sie, wenn Solaranlagen nicht mehr genügend Leistung liefern oder Wärmepumpen an kalten Tagen zu viel Strom verbrauchen.

Übrigens:  Seit 2024 fördert der Staat auch Wärmepumpen-Hybridheizungen, wenn diese als Kompaktgerät neben der Wärmepumpe beispielsweise ein Ölheizung enthalten. Förderbar sind allerdings nur die Mehrkosten des Wärmepumpenanteils, die pauschal mit 65 Prozent anzunehmen sind.  

Ein Sparschwein als Symbol für die Förderung der Öl-Brennwerttechnik
Bild: © Africa Studio / Shutterstock.com

Finanzielle Unterstützung für die Optimierung alter Ölheizungen

Fördermittel für die Heizungsoptimierung gibt es für zahlreiche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz führen. Denn diese senken die Heizkosten und sparen CO2 ein. Voraussetzung ist, dass Ihre Öl-Brennwerttherme oder Ihr Ölbrennwertkessel nicht älter als 20 Jahre ist. Das Gebäude selbst muss mindestens fünf Jahre alt sein und die Maßnahmen sind von Fachhandwerkern durchzuführen. Erfüllen Sie diese Vorgaben, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent unter anderem für:

  • den hydraulischen Abgleich der bestehenden Anlage
  • die Einstellung der Heizkurve Ihrer Heizungsanlage 
  • den Austausch alter Wasser- und Heizungspumpen 
  • das Dämmen von Leitungen im unbeheizten Bereich
  • den Einbau von Heizkörpern oder Flächenheizungen

Schlägt ein individueller Sanierungsfahrplan die Optimierung Ihrer Öl-Brennwertheizung vor, steigt die Förderung um weitere fünf Prozent. In diesem Fall erhalten Sie mit dem sogenannten iSFP-Bonus also einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent.

Antragstellung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen

Erhältlich sind die Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA; Optimierung) sowie die Kreditanstalt der Wiederaufbau (KfW; Zuschuss). Über dieses beantragen Sie die Mittel vor dem Beginn der geplanten Maßnahmen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • von der Förderzusage abhängiger Liefer- oder Leistungsvertrag (mit aufschiebender oder auflösender Bedingung)
  • Technische Projektbeschreibung (TPB) von Ihrem Energieberater oder Fachhandwerker
  • einen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zusage)

Möchten Sie auch den iSFP-Bonus für sich nutzen, benötigen Sie außerdem die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.  

Direkt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie mit der Sanierung beginnen oder einen Ergänzungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Das Darlehen ist bei Haushalten mit Einkommen von maximal 90.000 Euro besonders günstig und über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl zu beziehen.

Nachträglich gibt es den Steuerbonus für viele Sanierungsvorhaben

Haben Sie bereits Aufträge vergeben, steht die BAFA-Förderung für die Optimierung Ihrer Öl-Brennwertheizung nicht mehr zur Verfügung. Eine Alternative bietet dann der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen erhalten Sie nachträglich in Höhe von 20 Prozent der Kosten, wenn es sich um Maßnahmen in einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt. Der Steuerbonus lässt sich verteilt über drei Jahre von Ihrer Einkommensteuerlast abziehen. Um beim Optimieren der Ölheizung von der maximalen Förderhöhe zu profitieren, sollte Ihre Steuerlast hoch genug sein. Außerdem benötigen Sie eine von Ihrem Handwerker unterzeichnete Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Finanzamts.

Fördermittel für die Kombinationen mit erneuerbaren Energien          

Auch beim Kauf einer Öl-Hybridheizung ist die Förderung möglich. Erhältlich sind dabei Zuschüsse ausschließlich für die Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Sie mit einer neuen oder bestehenden Ölheizung koppeln. Erhältlich ist dabei eine Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent. Diese können Sie mit folgenden Boni weiter anheben:

  • Wärmepumpen-Bonus: 5 % extra für Erd-/Wasser-Wärmepumpen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln
  • Emissionsminderungs-Zuschlag: 2.500 Euro extra für förderbare Biomasseheizungen mit Staubemissionen von maximal 2,5 mg/m³
  • Einkommens-Bonus: 30 Prozent extra für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr.

Insgesamt ist also eine Förderung in Höhe von 30 bis 65 Prozent möglich. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Erneuerbare-Energien-Anlage - insgesamt maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit (plus Staffelung bei größeren Gebäuden).

Wichtig zu wissen:  Wer sich für ein Kompaktgerät aus Wärmepumpe und Ölheizung entscheidet, profitiert ebenfalls von der attraktiven Förderung. Anrechenbar sind dabei allerdings nur die Kosten des Wärmepumpen-Anteils, die pauschal mit 65 Prozent zu bemessen sind.  

Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg

Auch im Jahr 2024 haben anhaltende starke Regenfälle in vielen Teilen Deutschlands für Chaos und Zerstörung gesorgt. Binnen kürzester Zeit stiegen die Pegel von Seen sowie Flüssen an und ganze Ortschaften wurden vom Wasser überschwemmt. Um den Wiederaufbau zu unterstützen und Betroffenen finanziell zu helfen, veranlasste die Regierung einige Ausnahmen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese gelten für alle Programmteile bei BAFA sowie KfW und beinhalten folgende Punkte: 

  • Wiederantrag: Ein Wiederantrag ist für Hochwasseropfer auch dann möglich, wenn die Mindestnutzungsdauer einer bereits geförderten Heizung bislang nicht vorüber ist. 
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: Den attraktiven Bonus zur Förderung der Heizung gibt es für Betroffene des Hochwassers von 2024 auch dann, wenn die bestehende Heizung nicht mehr läuft. Eigentümer müssen allerdings erklären, dass die Anlage vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
  • Kumulierungsgrenze: Die Kumulierungsgrenze bei der Kombination verschiedener Förderangebote wird auf 100 Prozent erhöht.
Eine Hand legt eine Münze in ein schon gut mit Münzen gefülltes Glas

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

Viessmann Fördermittel-Datenbank

Mit unserer Fördermittel-Datenbank* können Sie sich mit zwei Klicks anzeigen lassen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen. Tragen Sie dazu in der nebenstehenden Abfrage einfach Ihre Postleitzahl und die gewünschte Fördermaßnahme ein. Nach wenigen Sekunden bekommen Sie eine Liste mit allen Förderprogrammen, die in Ihrer Region angeboten werden sowie die zutreffenden Programme von KfW und BAFA.  

Folgende Informationen können Sie der Liste entnehmen:

  • regionale Gültigkeit
  • Förderprogramm
  • Art der Förderung: z.B. Darlehen oder Zuschuss
  • Höhe der Förderung
  • Zielgruppe

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Förderung der Öl-Hybridheizung beantragen: So funktioniert es

Genau wie bei der Optimierung einer bestehenden Öl-Brennwertheizung beantragen Sie die Förderung Ihrer Viessmann Öl-Hybrid-Anlage vor Maßnahmenbeginn mit den oben genannten Unterlagen. Seit 2024 wenden Sie sich dazu an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Möglich ist das über das Online-Portal "Meine KfW", das inzwischen nahezu allen Antragstellern zur Verfügung steht. Dazu gehören:

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.

Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen, beantragen Sie zunächst nur die Basisförderung inkl. Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. In einem Zusatzantrag beantragen Sie dann den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohneinheit.  

Übrigens:  Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt ab Oktober. Denn Ende September schaltete die KfW das Portal zum Erstellen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Fachhandwerker frei. Außerdem können private Eigenheimbesitzer seit dem Zeitpunkt auch alle Nachweise im KfW-Portal einreichen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.  

Antragstellung in der Anfangszeit nachträglich möglich  

Um keine Vorhaben aufschieben zu müssen, erlaubt der Fördergeber die Antragstellung vorübergehend nachträglich. Für alle Maßnahmen, die zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 begonnen wurden/werden, sind Fördermittel spätestens zum 30. November des gleichen Jahres online zu beantragen.

Wichtig zu wissen: Fördermittel für eine Hybridanlage gibt es auch, wenn Ölheizung und Wärmepumpe in einem Gerät miteinander kombiniert werden. Anrechenbar sind dann allerdings nur 65 Prozent der Gesamtkosten.

Öl-Brennwerttherme austauschen und hohe Förderung erhalten  

Tauschen Sie die alte Ölheizung komplett, haben Sie als selbstnutzender Eigentümer Anspruch auf den Klima-Geschwindigkeitsbonus. Mit diesem steigt die Heizungsförderung auf 70 Prozent plus 2.500 Euro bei Einbau einer Biomasseheizung mit geringen Emissionswerten. Ob eine  Austauschpflicht für die Ölheizung  besteht oder nicht, spielt dabei keine Rolle, sofern die Anlage funktionstüchtig ist.

Weitere Informationen geben wir im Beitrag zur  Förderung der Heizung.