Luft-Wasser-Wärmepumpen: Lautstärke & Immissionsrichtwerte
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Die Wärmeerzeugung einer Wärmepumpe basiert auf dem Verdichtungsprinzip, bei dem das verdampfte Kältemittel komprimiert und dessen Temperatur auf das gewünschte Niveau angehoben wird. Dabei können Geräusche entstehen, die ab einem bestimmten Pegel von einigen Menschen als störend empfunden werden.
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm als Auslegungsgrundlage
Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen kommt noch die aktive Wärmegewinnung durch Ventilatoren hinzu, die ebenfalls Geräusche verursacht. Da die Geräuschempfindung sehr subjektiv ist, bedarf es einer Auslegungsgrundlage. Diese ist mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, gegeben, die wiederum als Verwaltungsvorschrift vom Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt wird.
Demnach gibt es mehrere Bereiche, in denen unterschiedlich hohe Pegel eingehalten werden müssen. Kommt eine Anlage beispielsweise in einem Industriegebiet zum Einsatz, kann der Geräuschpegel bis zu 70 Dezibel (A) betragen. Ist dieselbe Anlage aber für einen Betrieb in einem Krankenhaus oder einer Pflegeanstalt vorgesehen, dann darf die Grenze von 45 Dezibel (A) am Tag und 35 Dezibel (A) in der Nacht nicht dauerhaft überschritten werden.
Immissionsrichtwerte
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Richtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Die Immissionswerte für Immissionsorte innerhalb von Gebäuden oder schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 sind wesentlich niedriger und liegen bei 35 Dezibel (A) tagsüber und 25 Dezibel (A) nachts. Unter schutzbedürftige Räume fallen:
- Wohn- und Schlafräume
- Kinderzimmer
- Arbeitsräume / Büros
- Unterrichtsräume / Seminarräume
Auch eine Wohnküche, die als Aufenthaltsort der Bewohner dient, ist als schutzbedürftiger Raum im Sinne von Nr. A.1.3 TA Lärm (in Verbindung mit der DIN 4109, Ausgabe November 1989) anzusehen.
Tiefe Töne werden als störend empfunden
Neben der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenze ist die Reduzierung der tiefen Töne ein wichtiger Schwerpunkt. Diese werden von vielen Menschen als störend empfunden, obwohl der Schallpegel, also die Lautstärke, unter der gesetzlichen Grenze liegt. Als tiefer Ton bzw. tieffrequenter Schall wird der Anteil an Geräuschen bezeichnet, der eine Frequenz von weniger als 90 Hz aufweist. Dabei können Menschen Geräusche bereits in einem Tonbereich von etwa 20 Hz wahrnehmen.
Der Grund, warum tiefe Töne dennoch als störend empfunden werden, liegt zum einen daran, dass der tieffrequente Schall erst bei höherer Lautstärke wahrnehmbar ist. Zum anderen können Menschen den Klang in diesem Bereich nicht differenzieren, weshalb tiefe Töne allgemein als ein „Brummen“ bezeichnet werden.
Schon durch Konstruktion der Viessmann Wärmepumpe Lautstärke reduzieren
Da dem Schall immer größere Bedeutung zukommt, hat Viessmann bereits seit 2009 zahlreiche konstruktive Maßnahmen eingeführt, um die Schallemissionen bzw. die Lautstärke von Wärmepumpen zu minimieren. Bei der Entwicklung unserer Wärmepumpen arbeiten Schallspezialisten und Kältekreisentwickler Hand in Hand zusammen, um hoch effiziente und leise Wärmepumpen zu entwickeln. Neben dem 3-D-Schallkonzept ist so auch das AAD-System (Advanced Acoustic Design) entstanden, das die Viessmann Wärmepumpen zu den wohl leisesten Wärmepumpen auf dem Markt macht.
Luft-Wasser-Wärmepumpen von Viessmann gehören zu den laufruhigsten Geräten auf dem Markt
Luft-Wasser-Wärmepumpen von Viessmann gehören zu den laufruhigsten Geräten auf dem Markt. Was sie darüber hinaus besonders machen, erfahren Sie im Abschnitt Vorteile der Luft-Wasser-Wärmepumpe. Wie hoch der Geräuschpegel einzelner Wärmepumpe-Geräte ist, hängt unter anderem von der Leistungszahl und dem Abstand zu den angrenzenden Gebäuden ab.
Eine gute Orientierung liefert der Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe. Mit dessen Hilfe können Hausbesitzer die möglichen Lärmemissionen von aufgelisteten Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einer Heizleistung von maximal 35 Kilowatt ermitteln. Neben den Emissionsangaben berechnet der Schallrechner auch den notwendigen Abstand zu den angrenzenden schutzbedürftigen Räumen. Die Ergebnisse ersetzen kein individuelles Schallgutachten, stellen dennoch eine sehr hilfreiche Grundlage für die Planung dar.
Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen
Das Heizen mit Umweltwärme ist sauber und zukunftsträchtig. Deshalb fördert die Bundesregierung die Investition in eine Luft-Wasser-Wärmepumpe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie hoch die Förderung ausfällt, erklärt der Abschnitt Förderung der Luft-Wasser-Wärmepumpe.