Wärmepumpe – Wann ist die Genehmigung eine Pflicht?

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Das Bild zeigt eine stempelnde Person als Sinnbild für das Einholen einer Genehmigung für die Wärmepumpe.
© Shutterstock / Chokniti Khongchum

Ist bei einer Wärmepumpe eine Genehmigung immer verpflichtend?

Wärmepumpen nutzen kostenfreie Umweltenergie und wandeln diese unter Zuhilfenahme von Strom in Wärme für die Beheizung von Räumen sowie zur Bereitstellung von Warmwasser um. Die Energie stammt dabei je nach Ausführung aus der Außenluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich. Für die ein oder andere Wärmepumpe müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. So sind unter Umständen spezielle Bohrungen notwendig. Für diese Wärmepumpen sind Genehmigungen verpflichtend. Welche das konkret sind und wo Sie diese beantragen müssen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Wärmepumpen genehmigungsfrei aufgestellt und installiert werden können.

Welche Wärmepumpen sind genehmigungsfrei?

Alle Ausführungen von  Luft-Wasser-Wärmepumpen  sind ohne Genehmigung aufzustellen. Dies gilt ebenso für  Sole-Wasser-Wärmepumpen, die durch Grabenkollektoren, Flachkollektoren oder Wärmekörbe sich der thermischen Energie im Erdreich bedienen. Hier sind zwar Bohrungen und Aushebungen des Erdreichs erforderlich. Sie bedürfen aber keiner Genehmigung – zum einen, weil die Bohrungen nicht sehr tief sind, und zum anderen, weil das Grundwasser nicht betroffen ist. Bei der Frage nach der Genehmigung für eine Wärmepumpe ist dieses nämlich von zentraler Bedeutung.

Besonderheit bei Sole-Wasser-Wärmepumpen

Auch wenn Genehmigungen bei Erdwärmepumpen mit Flach-, Ringgraben- und Flächenkollektoren grundsätzlich keine Rolle spielen, gibt es ein paar Einschränkungen. Prinzipiell sollte kein Kontakt zum Grundwasser bestehen und die Wärmepumpe sollte sich bestenfalls nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden. In Trinkwasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten oder Trinkwassergewinnungsgebieten ist darauf zu achten, dass die Kollektoren nur in einer Tiefe von bis zu fünf Metern zulässig sind. Einige Regionen untersagen dies in den angesprochenen Gebieten gänzlich. Was konkret in Ihrer Region gilt, erfahren Sie aus der Rechtsverordnung sowie beim Bauamt oder der Wasserbehörde. Ein Experte vor Ort schaut sich diese Besonderheiten und Voraussetzungen auf Ihrem Grundstück aber immer genau mit Ihnen zusammen an und berät Sie entsprechend.

Besonderheit bei Luft-Wasser-Wärmepumpen

Bei Luft-Wärmepumpen ist die Installation zwar nicht genehmigungspflichtig, aber dennoch ist der passende Aufstellort bei der Außenaufstellung von Bedeutung. So sollten Sie darauf achten, einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Dadurch, dass die Außenluft angezogen wird, gibt es eine gewisse Geräuschentwicklung. Die Viessmann Wärmepumpen laufen prinzipiell sehr leise. Ein idealer Standort sollte dennoch gewählt werden. Auch hier wählen unsere Partner vor Ort den richtigen Aufstellort unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zur  Lautstärke einer Wärmepumpe.

Für welche Wärmepumpen müssen Sie eine Genehmigung einholen?

Der Vorteil von Grundwasser und tieferen Erdschichten als Wärmequelle für eine Wärmepumpe sind gleichmäßig hohe Temperaturen. Dies erhöht nicht nur die Effizienz von Grundwasser- und Erdwärmepumpen, sondern spart auch Heizkosten, da weniger Strom zugeführt werden muss, um die gewünschten Raumtemperaturen zu erreichen. Doch für Tiefbohrungen und für das Anzapfen des Grundwassers sind Genehmigungen vor der Installation der Wärmepumpe einzuholen. Eine einheitliche und bundesweit geltende Regelung gibt es hier jedoch nicht. Das heißt, im Vorfeld sollten Sie sich in Ihrem Bundesland bei der Unteren Wasserbehörde informieren. Schließen Sie sich dazu am besten mit Ihrem Installateur kurz. Die Anträge können nach Absprache mit dem beauftragten Fachbetrieb von diesem vorbereitet werden.

Anzeige beim geologischen Dienst

Vorhaben wie Brunnen- und Tiefenbohrungen müssen darüber hinaus ebenfalls beim geologischen Dienst Ihres Bundeslandes angezeigt werden. Diese stellen unter anderem auch sogenannte Potenzialkarten zur Verfügung, auf denen Sie sich die Beschaffenheit des Bodens und die zulässigen Bohrtiefen im Vorfeld anschauen können. 

Übrigens sind für Tiefenbohrungen ab 100 Meter Genehmigungen nach Bergrecht erforderlich. Für das Vorhaben einer Wärmepumpe sind diese in der Regel nicht nötig, da nicht so tief gebohrt werden muss, um einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe zu ermöglichen. Einige Landesgesetze schreiben dies aber auch bereits bei geringeren Bohrtiefen vor. Informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich dazu, was in Ihrer Region gilt.

Zusätzliches Gutachten bei Nutzung von Grundwasser als Wärmequelle

Neben der angesprochenen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde muss bei Vorhaben mit Wasser-Wasser-Wärmepumpe auch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen eingeholt werden. Hintergrund dafür ist, dass das Grundwasser als Lebensmittel besonders schützenswert ist.

Tipps: Wärmepumpen-Genehmigung richtig beantragen

Für die Genehmigungen einer Wärmepumpe sind grundsätzlich Bauherrn, Haus- beziehungsweise Anlagenbesitzer selbst verantwortlich. Die Freigaben sind, wie erwähnt, bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen. Eine Anfrage zum Ablauf und zu den Details können Sie dort bereits vor der Planungsphase stellen. Gleiches gilt für den Blick auf die Potenzialkarten beim geologischen Dienst oder in Gutachten zur Bodenbeschaffenheit. Auf diese Weise können Sie frühzeitig eruieren, ob eine Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe überhaupt umsetzbar ist. 

Bei den Anträgen werden Sie aber seitens der beteiligten Fachbetriebe (Installateure, Bohrunternehmen) umfassend unterstützt. In der Regel finden Sie zudem in den Herstellerunterlagen entsprechende Angaben, was für welche Wärmepumpe erforderlich ist.