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Solarpflicht – Eckdaten und Geltungsbereiche

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Bild © Nikifor Todorov / © Alexander Supertramp / Shutterstock.com

Solarpflicht: Was bedeutet sie und wo gilt sie?

Sich unabhängig machen von Preisschwankungen und Preisanstiegen, Klimaziele erreichen, Ressourcen schonen, Energieautarkie – die Gründe, sich für Regenerative zu entscheiden, sind vielfältig. Kostenfreie Umweltenergie der Sonne bietet ein großes Potenzial, das bisher nicht in allen Bereichen ausgeschöpft ist. Die Bundesregierung setzt sowohl bei der Strom- als auch Wärmeerzeugung auf die Solarenergie als Teil ihrer Strategie, die Klimaziele in den kommenden Jahren zu erreichen. Deshalb sollen die Leistungen von  Solarthermieanlagen  und  Photovoltaik (PV)  um ein Vielfaches steigen. Ein Mittel dafür kann die gesetzliche Grundlage einer Solarpflicht sein.

Aktuell gibt es sie deutschlandweit nicht, dennoch können erste konkrete Umsetzungen Anreiz für einen umfangreichen Ausbau sein. Erfahren Sie im folgenden Beitrag mehr zum aktuellen Stand einer Solarpflicht, zu den Plänen einzelner Bundesländer und dazu, wie Sie unabhängig von einer gesetzlichen Solarpflicht mehr Sonnenenergie von Ihrem Dach nutzen können.

Wo gilt die Solaranlagen-Pflicht in Deutschland bereits?

Eine gesetzliche Grundlage für den verpflichtenden Einbau von Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen gibt es deutschlandweit aktuell nicht. Dennoch haben einige Bundesländer bereits entsprechende Vorgaben umgesetzt oder zumindest geplant.  Die Ausgangssituation ist aktuell für solche Vorhaben auch günstig, da das Angebot an PV-Modulen vielfältig ist und auch Mietmodelle durch das EEG 2023 für viele immer attraktiver werden. Welche Bundesländer bereits eine Solarpflicht haben und was diese im Speziellen fordert, zeigt die folgende Übersicht.

BundeslandSolarpflicht bei der Sanierung
Baden-WürttembergPflicht zur Installation von PV-Anlagen bei Neubauvorhaben und grundlegenden Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
BayernSeit Januar 2023 gibt es eine Solarpflicht auf Dächern staatlicher Gebäude. Diese wird im März 2023 auf den Neubau von Industrie- und Gewerbebauten ausgeweitet. Ab Juli 2023 gilt sie für alle Nicht-Wohngebäude und ab Januar 2025 dann auch für alle Wohngebäude bei Neubau und Dacherneuerung im Bestand. Bis die Solarpflicht in Bayern gilt, empfiehlt der Freistaat den Einbau einer Solaranlage bei Neubau und Sanierung.
BerlinIn der Bundeshauptstadt verpflichtet das landeseigene Solargesetz private Eigentümer dazu, bei Neubauvorhaben (nur für Dächer mit mind. 50 m² Dachfläche) sowie wesentlichen Dachsanierungen (Änderungen an der Dachfläche, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Sanierung erheblich erneuert) auf eine Solaranlage zu setzen. Erfüllen lässt sich die Solarpflicht hier auch mit Fassaden-PV-Anlagen oder Solarthermieanlagen.
BremenDie Solarpflicht in Bremen gilt ab 2025 für Neubauten, wenn das Dach mind. 50 m² groß ist. Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen dann mit Solarmodulen belegt sein. Im Bestand gilt die Pflicht zur Solaranlage schon vorher, wenn mindestens 80 Prozent der Dachfläche grundlegend saniert werden und mindestens 25 m² der Fläche nutzbar sind.
BrandenburgBrandenburg hat eine Solarpflicht im Neubau, die allerdings nur öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien mit mindestens 50 m² Dachfläche betrifft. Ab 2025 ist die Solaranlage dann auch im Bestand Pflicht, wenn das Dach mindestens 50 m²groß ist. 50 Prozent der Fläche sind dann für die Solarenergie zu nutzen.  
HamburgIn Hamburg gilt eine Solarpflicht für neue Gebäude sowie im Bestand. Bei einer Sanierung greift die Vorgabe allerdings nur, wenn das Dach wesentlich umgebaut wird. In beiden Fällen sind mindestens 30 Prozent der Dachfläche für eine Solaranlage zu nutzen.
HessenAuch in Hessen gibt es eine Solarpflicht. Betroffen sind jedoch nur landeseigene Gebäude und  neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Ab 29.11.2024 gelten die Vorgaben dann auch für bestehende  landeseigene Gebäude.
Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern hat keine Solarpflicht. Das gilt für neue sowie bestehende Gebäude.  
NiedersachsenNiedersachsen geht etwas langsamer voran und fordert Photovoltaikanlagen lediglich bei Neubauvorhaben mit überwiegend gewerblicher Nutzung ab 75 Quadratmetern Dachfläche. Weiterhin müssen Bauherren sicherstellen, dass sich Solaranlagen später nachrüsten lassen. Ab 2025 gilt die Pflicht der Solaranlage dann bei neuen Wohngebäuden. Gleiches im Bestand: Auch hier gilt die Solarpflicht ab 2025 für Wohn- und Nichtwohngebäude, wenn deren Dächer grundlegend saniert werden. Mindestens 50 Prozent Solarnutzung ist Pflicht. Dafür gibt es eine Ausnahme, wenn die Maßnahme unzumutbar oder eine Solaranlage bereits vorhanden ist.  
Nordrhein-WestfalenHier gilt die Solarpflicht nur für alle kommunalen Gebäude und Nichtwohngebäude sowie ab 2025 auch im Wohnbau. Dabei sind jeweils mindestens 50 m² Dachfläche Voraussetzung.   Ab 2026 gelten die Vorgaben dann auch im Bestand, wenn Dächer komplett saniert werden, die über eine Fläche von mindestens 50 Quadratmetern verfügen.  
Rheinland-PfalzSeit 2021 sind gewerbliche Neubauten hier mit PV-Anlagen auszustatten. Gleiches gilt für überdachte Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen. Alternativ zur Solarstromtechnik erfüllen Sie die Solarpflicht hier auch mit Solarthermieanlagen.   Auf neuen Wohngebäuden müssen Solaranlagen ab 2025 mindestens nachrüstbar sein. Im Bestand gibt es ebenfalls eine Solarpflicht. Diese gilt jedoch nur für Gebäude des Landes oder der Kommunen.
SaarlandIm Saarland gibt es keine Solarpflicht.
SachsenIn Sachsen gibt es keine Solarpflicht.
Sachsen-AnhaltIn Sachsen-Anhalt gibt es keine Solarpflicht.
Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein fordert den Einbau von Photovoltaikanlagen auf neuen und mindestens zu 10 Prozent sanierten Dächern von Büro- und Geschäftshäusern sowie bei der Neuerrichtung von Parkplätzen ab 100 Stellplätzen.
ThüringenIn Thüringen gibt es keine Solarpflicht.

Pläne für mehr Solarenergie vom eigenen Dach

Eine bundesweite Solarpflicht gibt es bisher nicht, aber es gab bereits Pläne. Auch die Vor- sowie Nachteile wurden diskutiert. Klar ist, dass der Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen in den kommenden Jahren vorangetrieben werden muss, um die Klimaziele zu erreichen. Neben öffentlichen und gewerblich sowie industriell genutzten Flächen werden die privaten Gebäude dabei ebenfalls eine größere Rolle spielen müssen. Die Ausgestaltung einer Vorschrift beziehungsweise gesetzlichen Pflicht steht aber noch aus. Bislang lag lediglich ein Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden (Solaranlagenausbaubeschleunigungsgesetz – SolarBeschlG) vor, der nach dem Ende der letzten Wahlperiode aber nicht weiter bearbeitet wurde.

Bereits jetzt lassen sich Photovoltaikanlagen und Stromspeichersysteme fördern. So zum Beispiel über das Programm 270 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die Angebote der Bundesländer und Kommunen.  

Eigenen Strom erzeugen und verbrauchen – jetzt selbst aktiv werden

Ungeachtet von Solarpflicht und Gesetzesentwurf können Sie bereits jetzt tätig werden und selbst auf die PV-Anlage setzen. Damit erhöhen Anlagenbesitzer nicht nur die Energieautarkie und werden unabhängiger von Preisschwankungen durch externe Faktoren. Sie reduzieren auch den Ausstoß von CO₂  und schonen Ressourcen, die für die herkömmliche Stromerzeugung genutzt werden. Mit einer Viessmann Photovoltaikanlage produzieren Sie Ihren eigenen Strom, den Sie am besten selbst verbrauchen. Denn ein Einspeisen von Solarstrom in das Stromnetz ist durch die sinkende Einspeisevergütung mittlerweile wenig attraktiv. Aber auch dafür bietet Viessmann eine passende Lösung – einen Stromspeicher wie den  Vitocharge VX3. Dieser ermöglicht Ihnen, zwischengespeicherten Strom zu verbrauchen, wenn die Sonne mal nicht ausreichend scheint. Ferner lässt sich eine moderne PV-Anlage optimal mit einer Viessmann  Wärmepumpe  kombinieren, die zum Teil elektrische Energie benötigt, um aus Umweltenergiequellen wie Luft, Grundwasser und Erdreich Heizwärme zu gewinnen. Neben Komplettpaketen zum Kauf bietet Viessmann mit  Viessmann Wärme+Strom  ebenfalls Lösungen zum Mieten an.

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