PV-Anlage anmelden: Ablauf, Formulare und Ausnahmen
Beratung anfordernPhotovoltaik (PV) erzeugt Strom, den Sie selbst nutzen oder in das öffentliche Netz einspeisen können. Für Letzteres erhalten Sie eine Vergütung, die jedoch eine Registrierung der Technik voraussetzt. Viele Verbraucher stellen sich dabei die Fragen: Wo muss ich eine PV-Anlage anmelden? Wie funktioniert das und welche Fristen sind einzuhalten? Wir geben Antworten und Tipps zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage.
Einspeisevergütung, Netzanschluss und Steuern für solare Gewinne
Entscheiden Sie sich für den Kauf einer Photovoltaikanlage, machen Sie sich unabhängiger von schwankenden Strompreisen. Sie erzeugen einen großen Teil der benötigten elektrischen Energie selbst, sparen Geld und verbrauchen weniger Ressourcen. Eine komplett autarke Versorgung funktioniert jedoch in der Regel nicht. Aus diesem Grund benötigen Sie einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz, über den Sie fehlende Strommengen zukaufen und überschüssigen Solarstrom-Erträge einspeisen können. Da die Einspeisung der Allgemeinheit zugutekommt, erhalten Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Verkauf elektrischer Energie generiert dabei Einnahmen, die aller Regel zu versteuern sind.
Übrigens: Eine Ausnahme gilt, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt wählen. Durch den Nullsteuersatz, mit dem die Umsatzsteuer bei der Anschaffung vieler PV-Anlagen wegfällt, ist das besonders lukrativ und vor allem einfach.
Anmeldung ist Pflicht
Wer eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, geht Verbindungen mit verschiedenen Institutionen ein. Diese setzen in aller Regel voraus, dass Sie eine neue oder erweiterte PV-Anlage anmelden. Notwendig ist das bei:
Bundesnetzagentur
Stromnetzbetreiber
Finanzamt
Gewerbeamt
Was sich zunächst nach einem aufwendigen Unterfangen anhört, ist in der Praxis einfach zu erledigen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen, um Ihre Photovoltaikanlage anmelden zu lassen. In der Regel handelt es sich dabei um den Fachbetrieb, der die Technik auf dem Dach montiert.
Tipp: Im Ratgeber "PV-Anlage anschließen" erfahren Sie, was bei der Installation zu beachten ist und wer diese vornimmt.
Bundesnetzagentur: PV-Anlage und Speicher anmelden
Durch eine Vielzahl kleiner Stromerzeuger lässt sich eine zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung nur mit großem Aufwand gewährleisten. Um dennoch die richtigen Entscheidungen zu treffen, benötigen für den Netzausbau zuständige Betriebe eine verlässliche Datengrundlage. Diese zu stellen, ist die Aufgabe der Bundesnetzagentur. Sie begann dazu bereits 2014 damit, ein umfassendes Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt zu entwickeln, das heute als Marktstammdatenregister (MaStR) bekannt ist. In diesem sind alle neuen sowie bestehenden Anlagen zur Erzeugung sowie Speicherung von Strom und Gas einzutragen.
Hinweis: Wer Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugen möchte, muss PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das gilt, wenn diese mit dem öffentlichen Netz verbunden sind und betrifft auch Stromspeicher.
Fristen, Ablauf und erforderliche Angaben für die Registrierung im MaStR
Um eine PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden, registrieren Sie sich spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme auf der Webseite des Marktstammdatenregisters. Im Anschluss können Sie neue oder geänderte Anlagen anlegen und die Stammdaten eintragen. Dazu gehören unter anderem:
- Kontaktdaten
- Standortangaben
- technische Daten wie die Leistung
Erweitern Sie eine Photovoltaikanlage oder ändern sich die Stammdaten, müssen Sie das ebenfalls im Register anpassen lassen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Informationen zusammen, wenn Sie eine PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden möchten:
Installateur übernimmt Anmeldung der PV-Anlage
Um die Eintragung im Marktstammdatenregister müssen Sie sich in der Regel nicht selbst kümmern. Auch Fachhandwerker oder andere Dienstleister können diese in Ihrem Namen erledigen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine einmalige Registrierung auf der Webseite des Marktstammdatenregisters. Diese ist genau wie die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur kostenfrei. Lediglich für die Leistung eines Bevollmächtigten kann eine Vergütung fällig werden.
Tipp: Der Eintrag im MaStR ist Voraussetzung für staatliche Fördermittel. Möchten Sie beispielsweise von der EEG-Einspeisevergütung profitieren, müssen Sie die PV-Anlage zuvor fristgerecht bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Netzbetreiber rechtzeitig informieren und Installationsfreigabe erhalten
Netzbetreiber arbeiten ständig daran, einen Ausgleich zwischen Stromerzeugung und Strombedarf zu erreichen. Schließen Sie eine Photovoltaikanlage an das öffentliche Netz an, wird das unter Umständen etwas schwieriger. Denn dann kommt ein Erzeuger hinzu, dessen Leistung nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Während das bei kleineren Anlagen wenig problematisch ist, kann sich der Anschluss von Photovoltaikanlagen mit hoher Spitzenleistung bereits erheblich auf die bestehende Struktur auswirken.
Prüfung der Netzverträglichkeit
Um das herauszufinden, darf jeder Netzbetreiber vor der Installation eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Ist eine Prüfung nicht erforderlich oder die Montage problemlos nötig, bekommen Sie eine Freigabe und können die Installation in Auftrag geben.
Durch das Solarpaket 1 gibt es auch hier deutliche Vereinfachungen: Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp gelten demnach automatisch als genehmigt, wenn sich der Netzbetreiber 4 Wochen lang nicht meldet.
Wo die Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber erfolgt und welche Informationen dafür erforderlich sind, zeigt die folgende Tabelle im Überblick:
Inbetriebnahmeprotokoll weiterleiten
Nach Abschluss aller Arbeiten bekommen Sie von Ihrem Fachunternehmen ein Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses müssen Sie Ihrem Netzbetreiber weiterleiten, um die EEG-Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu erhalten.
Hinweis: Um Verzögerungen weitestgehend zu vermeiden, sollten Sie die PV-Anlage daher rechtzeitig bei Ihrem Netzbetreiber anmelden.
Praxis: Fachfirmen melden die PV-Anlage beim Netzbetreiber an
Genau wie die Eintragung im Marktstammdatenregister übernimmt Ihr Fachbetrieb in der Regel auch die Anmeldung der PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber. Nötig ist dazu lediglich eine Vollmacht, die dem Fachunternehmen erlaubt, in Ihrem Namen zu handeln. Auch wenn damit teilweise Kosten verbunden sind, hat die Anmeldung durch einen Dienstleister einige Vorteile:
- Sie sparen Zeit
- Sie müssen sich um nichts kümmern
- Ein reibungsloser Ablauf wird gewährleistet
Letzteres ist möglich, da die Experten in der Regel genau wissen, welche Unterlagen bei der Anmeldung erforderlich sind.
PV-Anlage anmelden ohne Elektriker: Ist das bei Eigenleistung möglich?
Grundsätzlich dürfen Sie eine Photovoltaikanlage selbst montieren und verkabeln. Der wechselstromseitige Anschluss an das Haus- oder Versorgungsnetz setzt jedoch einen zugelassenen Fachhandwerker voraus. Dieser prüft die Installation. Er erstellt ein Inbetriebnahmeprotokoll und informiert die entsprechenden Stellen. Eine PV-Anlage ohne Elektriker anzumelden, ist damit also nicht möglich.
Finanzamt über die Photovoltaik informieren und Steuern zahlen
Durch den vermiedenen Stromeinkauf und die Einspeisung elektrischer Energie ins öffentliche Netz führen Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus. Sie generieren Gewinne und müssen diese in vielen Fällen versteuern. Damit das funktioniert, müsse Sie die Photovoltaikanlage anmelden und das Finanzamt informieren. Dazu füllen Sie spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Wo Sie das richtige Formular finden, wann die Anmeldefrist abläuft und welche Informationen zur Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt nötig sind, zeigt die folgende Übersicht.
Tipp: Wir empfehlen die Unterstützung durch Steuerberater. Die Experten kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und helfen bei der korrekten Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage.
PV-Anlage trotz steuerlicher Vereinfachungen beim Finanzamt anmelden
Seit 2023 gibt es eine Reihe von steuerlichen Vereinfachungen, die zu einer höheren Nachfrage führen sollen. Dazu gehört der Nullsteuersatz bei der Anschaffung sowie der Wegfall der Umsatzsteuer auf Gewinne kleiner PV-Anlagen. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist damit noch immer erforderlich – auch, wenn Sie gar keine Steuern zahlen. Der Vorteil: Ohne Mehrwertsteuer können Sie sich ohne Nachteile sofort für die einfachere Kleinunternehmerregelung entscheiden und viel Geld sowie Zeit zu sparen.
Gewerbeanmeldung nach Installation meist nicht notwendig
Erwirtschaften Sie Gewinne von mehr als 24.500 Euro im Jahr, wird die Leistungshöchstgrenze von 30 kWp überschritten oder installieren die Solarstromanlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude? In diesen Fällen ist auch eine Anmeldung der PV-Anlage beim Gewerbeamt erforderlich. Möglich ist das bis zu vier Wochen nach der Inbetriebnahme bei einem Ansprechpartner aus Ihrer Region. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Informationen zur Anmeldung der PV-Anlage beim Gewerbeamt zusammen.
Gewinn- und Leistungsgrenze meist nicht überschritten
Als privater Hausbesitzer müssen Sie sich um die Anmeldung der PV-Anlage beim Gewerbeamt in der Regel nicht kümmern. Denn die vorausgesetzten Gewinne lassen sich selbst mit großen Aufdachanlagen auf Wohngebäuden kaum erreichen.
PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben: In Ausnahmefällen erlaubt
Melden Sie die Photovoltaikanlage nicht rechtzeitig bei Netzbetreiber, Finanzamt oder Bundesnetzagentur an, drohen empfindliche Bußgelder. Sie könnten die Betriebserlaubnis verlieren und bekommen Fördermittel wie die EEG-Einspeisevergütung nicht ausgezahlt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So können Sie eine PV-Anlage zum Eigenverbrauch ohne Anmeldung betreiben, wenn es sich um eine sogenannte Inselanlage handelt. Diese hat keinen Kontakt zum öffentlichen Netz. Sie versorgt lediglich das zugehörige Haus und kann kein Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Zum Einsatz kommen solche Solarstromanlagen meist in abgelegenen Regionen – etwa auf Berghütten, Sommerhäusern oder zum Teil auch auf Ferienanwesen.