Was beinhaltet das neue Heizungsgesetz ab 2024 und wann tritt es in Kraft?
Laut Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) – ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen noch bis zum 31. Dezember 2044 gestattet. Ab dem Jahr 2045 dürfen Gebäude nur noch mit erneuerbaren Energien beheizt werden. So soll die Reduzierung der CO₂-Emissionen im Gebäudebereich vorangebracht und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden.
Die zentrale Vorgabe des GEG sieht dabei vor, dass neue Heizungen per Gesetz zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten und gilt seit dem 01. Januar 2024. Betroffen sind vorerst jedoch nur Neubauten in Neubaugebieten. Außerhalb dieser und im Bestand lassen die neuen Gesetze für Heizungsanlagen zahlreiche Ausnahmen zu.
Sonderregelung: Die kommunale Wärmeplanung
Außerhalb von Neubaugebieten gelten die neuen Heizungs-Vorschriften erst dann, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen wurde. Diese soll Bürger und Unternehmen darüber aufklären, welche Optionen der Wärmeversorgung sie aktuell und zukünftig in ihrer Gemeinde und vor Ort haben. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird die Nutzung erneuerbarer Energien beim Wechsel der Heizungsanlage spätestens bis zum 30. Juni 2026 verpflichtend. Für kleinere Städte lautet die Frist 30. Juni 2028. Bis dahin muss ein entsprechender Plan vorliegen.
Was gilt für bestehende Öl- und Gasheizungen 2024?
Es gilt keine neue Austauschpflicht für intakte Öl- und Gasheizungen im GEG – sie können weiterhin betrieben und repariert werden. Im Falle einer Havarie (Heizung ist kaputt und lässt sich nicht mehr reparieren) oder wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist (§ 72 GEG), gelten Übergangslösungen und eine Austauschfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieser Frist ist der Einbau und Betrieb von Heizsystemen, die nicht mit 65 Prozent erneuerbare Energien arbeiten, noch möglich.
Bauen Sie zwischen dem 01.01.2024 und dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eine Gas- oder Ölheizung ein, muss der Anteil regenerativer Energien ab 2029 stetig gesteigert werden.
- ab 2029: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
- ab 2045: 100 Prozent
Erreichen lässt sich der Anteil regenerativer Energien mit Energieträgern aus Biomasse (zum Beispiel Biogas, Bioflüssiggas oder Heizöl mit Bioanteil), Wasserstoff oder durch die Nachrüstung einer Umweltheizung.