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Der Heizraum – häufige Fragen im Überblick

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Ein Heizraum mit dem Festbrennstoffkessel Vitoligno 300-S

Zu den vielen Entscheidungen beim Bau eines Hauses gehört auch die Wahl des Heizsystems. In direktem Zusammenhang damit steht die Planung des Heizraums. Denn welche Anforderungen dieser erfüllen muss, hängt sowohl von der Art als auch von der Leistung der Heizung ab. Die Vorgaben sind im Übrigen nicht nur im Neubau zu erfüllen. Auch Hausbesitzer, die in einem bestehenden Gebäude die Heizung erneuern, müssen unter Umständen zunächst die baulichen Voraussetzungen für den Betriebsraum schaffen. Aber wann ist ein Heizraum für den sicheren Betrieb vorgeschrieben, welche Anforderungen sind zu erfüllen, und was ist bei der Nutzung zu beachten? Diese und weitere Fragen klären wir in den folgenden Abschnitten.

Hohe Anforderungen gewährleisten einen sicheren Heizungsbetrieb

Die Vorschriften für Heizräume regelt das jeweilige Bundesland. Die zugrundeliegende Feuerungsverordnung (FeuVO) muss erfüllen, wer ein Heizsystem für Festbrennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von über 50 Kilowatt (kW) betreiben möchte. Übersteigt die Nennwärmeleistung des Festbrennstoffkessels die Grenze von 50 Kilowatt nicht, sieht die FeuVO einen Aufstellraum vor. Das gilt auch für Gas- und Ölheizungen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt. Der Unterschied zwischen Heizraum und Aufstellraum besteht darin, dass die gesetzlichen Vorgaben für Letzteren weniger umfassend sind. Grundlage für die Feuerungsverordnungen aller Bundesländer ist die Muster-Feuerverordnung (MFeuV). Da diese individuell angepasst werden kann, unterscheiden sich die Feuerungsverordnungen mitunter. Informationen zu den Vorgaben in Ihrem Bundesland erhalten Sie von Ihrem Heizungsinstallateur oder dem zuständigen Schornsteinfeger.

Bauliche Anforderungen an den Heizraum

Vorgeschrieben ist ein Raumvolumen von mindestens acht Kubikmetern. Für die Raumhöhe gilt dabei eine Mindestvorgabe von zwei Metern.

Beispiel:

  • 2,0 Meter Höhe x 2,0 Meter Breite x 2,0 Meter Tiefe = 8,0 Kubikmeter
  • 2,0 Meter Höhe x 1,5 Meter Breite x 2,0 Meter Tiefe = 6,0 Kubikmeter

Tipp: Wenn Sie eine neue Heizung kaufen und einen bestehenden Raum als Heizraum nutzen möchten, empfiehlt es sich neben der Standhöhe auch die Kipphöhe der Holzheizung zu berücksichtigen. Gerade in niedrigen und engen Kellerräumen kann die Installation sonst mitunter schwierig werden. Ein Installateur kann sich vor Ort ein Bild machen und bei der Planung unterstützen.

Eine Brandschutztür ist für den Heizraum Pflicht. Diese muss sich in Fluchtrichtung öffnen, also nach außen. Aufschluss gegenüber der Beständigkeit im Brandfall gibt die sogenannte Feuerwiderstandsklasse. Die darin enthaltene Ziffer gibt an, wie lange die Brandschutztür das Feuer zurückhält. Bei einer T30-Tür sind dies beispielsweise 30 Minuten. Ein Heizraum muss im Übrigen über einen Ausgang ins Freie verfügen. Alternativ ist der Zugang zu einem Flur oder einem geeigneten Treppenhaus zu gewährleisten. Dabei darf es sich nicht um mögliche Fluchtwege handeln.

Tipp: Bezüglich der Feuerwiderstandsklasse gilt es auch mögliche Vorgaben der Gebäudeversicherung zu berücksichtigen.

Die Brandschutzvorschriften für den Heizraum schreiben vor, dass keine Verbindung zu Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsräumen bestehen darf. Von dieser Regel ausgenommen sind Räume für Betriebspersonal. Auch notwendige Treppenräume, die als Fluchtweg dienen können, dürfen nicht direkt mit dem Heizraum verbunden sein. Das gilt im Übrigen auch für Räume zwischen diesen und Ausgängen ins Freie, für Sicherheitsschleusen sowie für Vorräume von Feuerwehraufzügen.

Damit das Feuer im Brandfall weniger schnell auf andere Bereiche des Gebäudes übergreift, müssen Decke, Boden und alle angrenzenden Wände sowie mögliche Stützen im Heizraum feuerbeständig sein. Davon ausgenommen sind nicht tragende Außenwände. Bei Fenstern und Türen, die nicht direkt ins Freie führen, ist auf feuerhemmende Abschlüsse zu achten. Darüber hinaus müssen diese selbstschließend sein, nach dem manuellen Öffnen also automatisch wieder zufallen.

Versorgung mit Verbrennungsluft

Da raumluftabhängige Heizsysteme die Verbrennungsluft direkt aus dem Heizraum beziehen, ist eine ausreichende Luftzufuhr zu gewährleisten. Zu diesem Zweck muss der Raum über eine obere und untere Öffnung ins Freie verfügen. Bei einer Nennwärmeleistung von 50 Kilowatt müssen diese Zuluftöffnungen jeweils einen Querschnitt von mindestens 150 Zentimeter haben. Alternativ sind auch Lüftungsleitungen ins Freie zulässig. Voraussetzung ist, diese verfügen über einen strömungstechnisch äquivalenten Querschnitt, um im Heizraum eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten. Der entsprechende Querschnitt ist unter Berücksichtigung von Leitungslänge und möglichen Abwinklungen zu berechnen.

Die Brandschutzvorschriften für den Heizraum schreiben vor, dass keine Verbindung zu Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsräumen bestehen darf. Von dieser Regel ausgenommen sind Räume für Betriebspersonal. Auch notwendige Treppenräume, die als Fluchtweg dienen können, dürfen nicht direkt mit dem Heizraum verbunden sein. Das gilt im Übrigen auch für Räume zwischen diesen und Ausgängen ins Freie, für Sicherheitsschleusen sowie für Vorräume von Feuerwehraufzügen.

Nutzung und Ausstattung der Räumlichkeiten

Es kommt darauf an, was gelagert werden soll. Fahrräder und andere Dinge sollten nicht im Heizraum stehen. Laut Vorschriften dürfen neben dem Heizkessel für Pellets oder Scheitholz jedoch andere Wärmeerzeuger aufgestellt werden. Zulässig sind unter anderem Gas- und Ölheizungen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke. Auch die Holz- oder Pelletlagerung im Heizraum ist grundsätzlich gestattet. Eine gewisse Menge an Brennstoffen darf allerdings nicht überschritten werden. Sollen mehr als 10.000 Liter Holzpellets oder 15.000 Kilogramm Holz gelagert werden, muss nach FeuVO ein separater Brennstofflagerraum geschaffen werden.

In dem Raum selbst muss kein Feuerlöscher vorhanden sein. Aber auch, wenn die Brandschutzvorschriften für den Heizraum keinen Feuerlöscher vorsehen, empfiehlt es sich, Haus oder Wohnung mit einem solchen auszustatten. So können Brände gegebenenfalls schneller unter Kontrolle gebracht und größere Schäden verhindert werden.

Ein Heizungsnotschalter ist in den meisten Wohngebäuden nicht vorgeschrieben. Dieser ist nur notwendig, wenn sich neben einer Holzheizung auch eine Gas- oder Ölheizung mit einer Gesamtleistung von mehr als 100 Kilowatt im Heizraum befindet. Ein solcher Schalter befindet sich außerhalb des Raumes, damit im Brandfall der Heizungsbetrieb unterbrochen werden kann. Sieht die FeuVO einen Heizungsnotschalter vor, muss auch immer ein Schild mit der Aufschrift “Notschalterfeuerung” auf diesen hinweisen.

Verfügt der Heizraum über eine ausreichende Belüftung, kann die Tür auch abgeschlossen sein. In Mietshäusern ist dies ohnehin der Regel der Fall.

Planen Sie eine Vitoligno Stückholz- oder Pelletheizung zu installieren, sind gegebenenfalls die Brandschutzvorschriften für einen Heizraum zu erfüllen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Nennwärmeleistung sind diese bei folgenden Heizsystemen von Bedeutung:

Entscheiden Sie sich für eine Vitoligno 300-S mit der Leistungsstufe 33 oder 44 kW, müssen die an einen Heizraum gestellten Vorschriften nicht erfüllt werden. Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften trägt jedoch auch hier zu einem besonders sicheren Betrieb bei.

Sind Arbeiten am Heizraum förderfähig?

Grundsätzlich werden Fördermittel für Arbeiten am Heizraum nur dann gewährt, wenn diese für den Betrieb eines förderfähigen Wärmeerzeugers erforderlich sind. Wer etwa von der Austauschpflicht für Ölheizungen betroffen ist und diese durch eine besonders emissionsarme Holzheizung ersetzt, kann eine Förderung für das neue Heizsystem beantragen. In diesem Fall können dann auch die Kosten für Errichtung, Sanierung und Umgestaltung eines notwendigen Heizraums berücksichtigt werden. Da die Fördervoraussetzungen komplex sind, ist eine individuelle Beratung zu empfehlen. Der FörderProfi bietet genau dies und übernimmt darüber hinaus auch die Antragstellung.