Gasumstellung: Umstellprozess und FAQ

Gasumstellung

Gasumstellung im Nordwesten Deutschlands von L-Gas auf H-Gas

In einigen Regionen Nord-West-Deutschlands wird in den nächsten Jahren die Gasart von L- auf H-Gas umgestellt. Viessmann informiert hier über alle notwendigen Details zur Umstellung der Gasversorgung auf das neue H-Gas.

Bisher wurde der Nordwesten Deutschlands vorrangig mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Verschiedene Gründe werden aber bis zum Jahr 2030 dazu führen, dass die Niederlande ihre Gasproduktion sehr stark drosseln. In Zukunft wird die Versorgung über das effizientere H-Gas erfolgen. Ein weiterer Grund für die Veränderung der Gasversorgung ist die beabsichtigte Vereinheitlichung der Gasversorgung in den europäischen Staaten.

Wo liegt aber der Unterschied zwischen den beiden Gassorten? H-Gas verfügt über einen weitaus höheren Energiegehalt als das gewohnte L-Gas. Im Umkehrschluss wird also mit weniger Gas das gleiche gewohnte Maß an Heizkomfort erzielt wie bisher. Und alles ohne finanziellen Mehraufwand.

Sämtliche Kosten für die Marktraumumstellung (MRU) trägt der Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur regelt die konkrete Umsetzung sowie die abschließende Kontrolle der durchgeführten Umbaumaßnahmen.

  

Wer ist von der Gasumstellung betroffen

Betroffen von der Gasumstellung ist der Nordwesten der Bundesrepublik. Also die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Wann die Gasumstellung für Ihre Region vorgesehen ist oder ob es vielleicht eine spezielle Ausnahmeregelung gibt, erfahren Sie hier:

www.bundesnetzagentur.de

Jeder Haushalt ist in die Umstellung involviert, der über einen Gasanschluss verfügt. Den Stadtwerken und Energieversorgern als Betreibern der Gasinfrastruktur liegen Aufstellungen vor wo genau der Gasanschluss installiert ist. Die endgültige Durchführung der Umbaumaßnahmen und die abschließende Kontrolle liegen bei verschiedenen Dienstleistern.

  

Gasumstellung - L-Gas-Gebiete
Quelle Grafik "L-Gas-Gebiete": Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Umstellprozess

I. Vor der Umstellung

In einem ersten Schritt erfolgt eine umfangreiche Bestandsaufnahme. Es muss aufgenommen werden, welche Arten von Gasgeräten an den registrierten Anschlüssen verbaut sind. Stadtwerke, Energieversorger, Heizungsfachbetriebe, Umstellfirmen und natürlich die Hersteller der Geräte arbeiten dabei Hand in Hand.

 

II. Während der Umstellung

Der reine Umstellvorgang ist eine recht einfache Angelegenheit. Nach dem Umbau der entsprechenden Bauteile durch die Dienstleistungsfirmen stellen die Energieversorger den Gasfluss von L auf H um.

Abhängig von der Region und den betroffenen Produkten kann die Umrüstung einzelner Bauteile schon Monate vor der eigentlichen Gasumstellung erfolgen. Insbesondere bei veralteten Heizkesseln und Gas-Wandgeräten, deren Modernisierung längst überfällig ist, kann es jedoch vorkommen, dass eine Umrüstung nicht möglich ist. Solche Geräte müssen dann gegen neue Wärmeerzeuger ausgetauscht werden.

Stets auf der sicheren Seite sind Betreiber moderner Gas-Brennwertgeräte von Viessmann. Sie müssen sich über die Gasartenumstellung keine Gedanken machen. Bereits vor zehn Jahren hat Viessmann damit begonnen, seine Geräte nach und nach mit der intelligenten Verbrennungsregelung Lambda Pro Control auszustatten. Sie erkennt Veränderungen der Gasbeschaffenheit und gleicht sie automatisch aus.

 

III. Nach der Umstellung

Ist die Umstellung in einem Bereich abgeschlossen, werden stichprobenartig die durchgeführten Arbeiten überprüft. Eine entscheidende Vorgabe der Bundesnetzagentur ist, dass mindestens 10% der Arbeiten von unabhängigen Firmen durchgeführt werden müssen.

Gasumstellung – häufig gestellte Fragen

Es ist so einfach, wie die Buchstaben kurz sind: L steht für Low (niedriger Brennwert) und H steht für High (hoher Brennwert). Übersetzt heißt das, dass mit dem neuen H-Gas effizienter geheizt werden kann.

Haben Sie einen Gasanschluss über den Geräte betrieben werden? Wenn ja, dann betrifft Sie die Umstellung. Wenn nein, dann brauchen Sie sich keine Gedanken machen.

So einfach ist das leider nicht. Durch die unterschiedlichen Eigenschaften können manche Geräte das neue Gas nicht verarbeiten, weshalb Bauteile getauscht werden müssen.

Das ist völlig unterschiedlich und pauschal nicht zu beantworten. Genaue Angaben kann Ihr Energieversorger machen.

Einfach und kurz ausdrückt: Nein! Alle Kosten der Gasumstellung trägt der Netzbetreiber.

Zu einem vom Gasversorger festgelegten Datum wird die Einspeisung der Gasart geändert. Alle notwendigen Umbauten müssen vorher abgeschlossen sein.

Als Verbraucher müssen Sie lediglich alle Schreiben, Hinweise und Termine beachten, die Sie vom Energieversorger oder der Umstellfirma erreichen.

Wenn die Nutzungsgewohnheiten unverändert bleiben, dann ist mit weniger Gas der gleiche Heizkomfort zu erreichen.

Je nach Stand des Umstellprozesses kommt Ihr Energieversorger oder ein Dienstleistungsunternehmen, das die Umbauten vornimmt, auf Sie zu und informiert Sie über alles.    

Gasumstellung von L-Gas auf H-Gas: Kein Problem für Viessmann Gas-Brennwertgeräte

Gas-Brennwertgeräte von Viessmann

Modernisieren Sie Ihren Gas-Heizkessel jetzt – es lohnt sich. Dank der intelligenten Verbrennungsregelung Lambda Pro Control passen sich Gas-Brennwertgeräte von Viessmann automatisch der Gasbeschaffenheit an. Und durch die konstant hohe Verbrennungsqualität müssen sie nicht mehr alle zwei, sondern nur noch alle drei Jahre durch den Schornsteinfeger überprüft werden. Das spart bares Geld.

Konstante Leistung und Effizienz bei schwankenden Gasqualitäten durch automatische Erkennung jeder verwendeten Gasa
Heizkosteneinsparung durch gleichbleibend niedrigen Brennstoffverbrauch
Überprüfung durch den Schornsteinfeger nur alle 3, statt bisher 2 Jahre
Langfristig geringe Emissionen
5 Jahre Garantie bei Konnektivität über die ViCare App

Kontakt

Unseren Fachpartnern / zertifizierten Umstellfirmen stehen unsere Mitarbeiter gerne unter mru-info@viessmann.com für eine erste Kontaktaufnahme zur Verfügung.