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Für die Stückholzheizung Förderung von bis zu 70 % beantragen

Hand stapelt Häuschen und Münzen: Förderung Stückholzheizung
(Bild: © Puttachat_Kumkrong / Shutterstock.com)

Nachwachsend und in der eigenen Region verfügbar: Das sind oft Gründe, aus denen sich Verbraucher für das Heizen mit Holz entscheiden. Geht es um die Anschaffung einer Stückholzheizung beziehungsweise eines Scheitholzvergaserkessels, können Sanierer zudem eine Förderung vom Staat nutzen. Verfügbar sind Zuschüsse, Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen, mit denen die Kosten der Stückholzheizung sinken, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. Wir geben einen Überblick über aktuelle Angebote und erklären, wie Sie für einen Scheitholzvergaserkessel Förderung beantragen.

Förderung einer Viessmann Stückholzheizung im Überblick

Förderung für die Sanierung

Für den Heizungstausch in mindestens fünf Jahre alten Häusern gibt es Zuschüsse von 30 bis über 70 Prozent.

Kredit für neues Effizienzhaus

Im Neubau gibt es Fördermittel für Effizienzhäuser. Die Kosten der Holzheizung lassen sich berücksichtigen.

Antragstellung vor dem Start

Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Nachträglich bleibt ein Steuerbonus für die Sanierung.

Zuschüsse und Darlehen für Austausch und Erweiterung im Bestand  

Erhältlich sind die Fördermittel für Kombikessel (mit Scheitholz und Pellets betrieben) sowie reine Holzvergaser, wenn Ihr Haus mindestens fünf Jahre alt ist. Erfüllen Sie diese Vorgabe, steht Ihnen die staatliche Unterstützung bei Erweiterung oder Ersatz einer bestehenden Heizung zur Verfügung. Das heißt, auch wenn bereits eine Öl- oder Gasheizung vorhanden ist, bekommen Sie die Förderung für Ihren Viessmann Scheitholzvergaserkessel. Dabei spielt es keine Rolle, was für ein Wärmeerzeuger installiert ist oder ob bereits eine gesetzliche Austauschpflicht besteht.  

Wichtig zu wissen: Installieren Sie die neue Holzheizung zusammen mit einer Öl- oder Gasheizung, lassen sich nur die Kosten der Stückholzheizung für die Förderung anrechnen.

30 bis 70 Prozent Zuschuss zur Förderung der Scheitholzheizung  

Möchten Sie für Ihre neue Stückholzheizung eine Förderung beantragen, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der Regel Ihr erster Ansprechpartner. Denn die Förderbank verwaltet die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen – kurz BEG-EM zur Förderung Ihrer Viessmann Stückholzheizung. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, die Sie mit folgenden Bonus-Angeboten kombinieren können:  

  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Bonus für  neue Scheitholzheizungen, die nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub emittieren  
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus  für  selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Gas-, Heizöl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Voraussetzung ist, dass Gaszentral- und Biomasseheizungen dazu mindestens 20 Jahre alt sein müssen. Sie dürfen nach der Sanierung keine fossilen Energieträger mehr einsetzen und müssen die Holzvergaserheizungen mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe kombinieren (mind. zur Warmwasserbereitung).
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus:  Den Einkommens-Bonus bekommen selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr. Nachzuweisen ist dieses über die Einkommensteuererklärungen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung.  

Wer alle Bonusangebote in Anspruch nimmt, bekommt die Maximalförderung in Höhe von 70 Prozent plus 2.500 Euro für den sauberen Betrieb der Scheitholzheizung.  

Wichtig zu wissen: Um Betroffenen des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg Mittel schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen zu können, veranlasste der Staat einige Ausnahmen bei den Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Beitrag "Ausnahmen für Hochwasser-Betroffene" erklären wir, welche das sind.  

Stapel mit Scheitholz

Kredit mit niedrigen Zinsen erweitert den Zuschuss

Wer die Zuschussförderung beantragt und zugesagt bekommen hat, kann auch einen günstigen Ergänzungskredit beantragen. Diesen gibt es in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für Maßnahmen an Haus und Heizung. Möchten Sie offene Finanzierungslücken mit dem Darlehen schließen, beantragen Sie dieses bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Das Besondere dabei: Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von nicht mehr als 90.000 Euro pro Jahr profitieren von niedrigeren Zinsen und müssen daher weniger zurückzahlen.

Eigentümer können Fördermittel 2024 beantragen

Stand die BEG-Förderung bis 2023 noch allen Sanierern zur Verfügung, gibt es Mittel 2024 nur noch für Eigentümer. Da Mieter, Pächter und Menschen mit Wohnrecht (Nießbrauch) nicht mehr antragsberechtigt sind, fallen in diesen Konstellationen auch die attraktiven Boni weg (gilt nicht für Emissionsminderungs-Zuschlag).

Förderbare Kosten stehen nur einmal zur Verfügung

Anrechenbar sind bei der Förderung der Stückholzheizung Kosten in Höhe von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit oder für kleinere Nichtwohngebäude. Darüber hinaus gibt es eine Staffelung, über die wir im Beitrag zur Förderung der Heizung detailliert berichten.

Wichtig zu wissen ist, dass die förderbaren Kosten anders als bei Maßnahmen an der Gebäudehülle nur einmal zur Verfügung stehen. Sie ergänzen die anrechenbaren Kosten der Gebäudesanierung (Dämmung, Lüftung etc.) und lassen sich verteilt über mehrere Maßnahmen in Anspruch nehmen.

Förderung der Stückholzheizung aus der Region

Neben den hier vorgestellten Förderangeboten gibt es Zuschüsse oder Darlehen auch von einigen Städten und Gemeinden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie direkt bei der Gemeinde oder von einem Fachhandwerker aus Ihrer Region.

Ausnahmen für Hochwasser-Opfer in Bayern und Baden-Württemberg

Im Jahr 2024 haben starke Regenfälle in vielen Teilen Deutschlands für Chaos und Zerstörung gesorgt. Binnen kürzester Zeit stiegen die Pegel an und ganze Ortschaften wurden überschwemmt. Um Betroffenen zu unterstützen, veranlasste die Regierung einige Ausnahmen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese gelten für alle Programmteile bei BAFA sowie KfW und beinhalten folgende Punkte: 

  • Wiederantrag: Ein Wiederantrag ist für Hochwasser-Opfer auch dann möglich, wenn die Mindestnutzungsdauer einer bereits geförderten Heizung bislang nicht vorüber ist. 
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: Den attraktiven Bonus zur Förderung der Stückholzheizung gibt es für Betroffene des Hochwassers von 2024 auch, wenn die bestehende Heizung nicht mehr läuft. Eigentümer müssen allerdings erklären, dass die Anlage vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
  • Kumulierungsgrenze: Die Kumulierungsgrenze bei der Kombination verschiedener Förderangebote wird auf 100 Prozent erhöht.

BEG-Fördermittel für Scheitholzkessel richtig beantragen: So funktioniert es  

Um Zuschüsse für eine geplante Sanierung zu erhalten, stellen Sie den Förderantrag vor dem Beginn der Maßnahme  online über das Portal "Meine KfW". Dazu benötigen Sie:  

  • einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung (Vertrag an Förderung gebunden)
  • einen Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid)
  • eine Bestätigung zum Antrag (BzA mit BzA-ID) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater

Ob Sie für die geplante Stückholzheizung Fördermittel erhalten, erfahren Sie jedoch erst aus dem Zuwendungsbescheid. Liegt dieser vor, können Sie sofort mit der Maßnahme beginnen oder zunächst einen Ergänzungskredit beantragen. Spätestens 36 Monate später muss die Maßnahme dann abgeschlossen sein. Sie reichen alle erforderlichen Nachweise ein und bekommen die Förderung nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt.  

Wichtig: Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen, beantragen Sie zunächst nur die Basisförderung inkl. Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. In einem Zusatzantrag beantragen Sie dann den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohneinheit.  

Alle Antragsberechtigten in der Übersicht

Da die KfW die technischen Voraussetzungen zur neuen Förderung der Stückholzheizung erst schaffen musste, stand das Antragsportal zunächst nicht allen Sanierern zur Verfügung. Ende August änderte sich das. Nun können nahezu alle Antrasberechtigten das KfW-Portal nutzen. Dazu gehören:  

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.

Antragstellung vorübergehend nachträglich

Um Ihre Vorhaben nicht lange aufschieben zu müssen, ist die Antragstellung vorübergehend nachträglich möglich. Das gilt für Maßnahmen, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurden/werden, wenn Sie die Anträge spätestens am 30. November 2024 einreichen. Ob Sie die Mittel dann wie gewünscht bekommen, lässt sich jedoch nicht mit Gewissheit sagen.  

Erste Auszahlung der Förderung im Oktober

Mit der Freigabe des Portals zum Erstellen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Fachhandwerker können private Einfamilienhausbesitzer seit 30. September 2024 alle Nachweise einreichen, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.  

Über den Steuerbonus Fördermittel für Sanierungsvorhaben erhalten

Eine Alternative zur Holzvergaserkessel-Förderung von der KfW ist der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten an einem selbst genutzten und mindestens zehn Jahre alten Haus steuerlich geltend machen. Insgesamt lassen sich die Einkommenssteuern auf diese Weise um bis zu 40.000 Euro senken, wobei Ihnen der Steuerbonus verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung steht. In den ersten beiden Jahren nach der Sanierung können Sie je sieben Prozent der Kosten absetzen. Im dritten Jahr sind es noch einmal sechs Prozent. Die Beantragung erfolgt nach Abschluss aller Arbeiten über Ihre Einkommensteuererklärung. Dazu benötigen Sie auch eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.

Steuerbonus für Handwerker als alternative Holzvergaser-Förderung

Genau wie bei der BEG ist auch bei dem Steuerbonus für Stückholzheizungen die Förderung an technische Mindestanforderungen gebunden. Erfüllen Sie diese nicht, bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Mit diesem ist es möglich, jedes Jahr 20 Prozent der angefallenen Handwerkerlohnkosten (keine Materialkosten) steuerlich geltend zu machen. Bei anrechenbaren Kosten von bis zu 6.000 Euro liegt die Förderung für Stückholzkessel und andere Maßnahmen bei maximal 1.200 Euro. Voraussetzung ist, dass es sich um Renovierungs- oder Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie handelt. Den Nachweis erbringen Sie mit Rechnungen und Überweisungsbelegen.  

Eine Hand legt eine Münze in ein schon gut mit Münzen gefülltes Glas

Fördermittelabfrage

Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme in Ihrer Region. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, welche Fördermittel für Ihren Standort in Frage kommen.

*Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.

Die technischen Mindestanforderungen an Holzvergaser im Überblick

Beantragen Sie eine Förderung für Ihre Scheitholzheizung, sind technische Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Mindestanforderungen zusammen:  

  • Wärmeerzeuger ist für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß  § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bestimmt
  • Anlagen sind nach EN 303-5 geprüft (durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut)
  • Leistungs- und Feuerungsregelung der Biomasseanlage mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertige Sensoren
  • Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
  • Emissionsgrenzwerte für Feinstaub: 2,5 mg/m³ für Geschwindigkeits-Bonus  
  • Jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ƞs oder ETAs) von mindestens 81 Prozent
  • Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 55 Liter pro Kilowatt Heizleistung
  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage im Gebäudebestand

Bei der Förderung für Scheitholzvergaserkessel anrechenbare Kosten  

Wer für einen Holzvergaserkessel Förderung in Anspruch nimmt, erhält Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen auch für zahlreiche Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören Arbeiten am Technikraum genauso wie Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Heizung. Förderbar sind demnach Leistungen wie der hydraulische Abgleich, das Dämmen der Rohrleitungen oder der Einbau einer Flächenheizung. Einen umfassenden Überblick hierzu erhalten Sie im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie in den Erläuterungen des Bundesministeriums der Finanzen.