Sole-Wasser-Wärmepumpe: Förderung von bis zu 70 % nutzen

Kleine Pflanzen auf Stapeln aus Münzen als Symbol für die Förderung der Sole-Wasser-Wärmepumpe
Bild: © Romolo Tavani / Shutterstock.com

Sole-Wasser-Wärmepumpen (auch Erdwärmepumpen genannt) nutzen thermische Energie aus dem Erdreich, um Wärme für Heizung und Warmwasser bereitzustellen. Sie greifen ganzjährig auf vergleichsweise hohe Quelltemperaturen zurück und arbeiten dadurch besonders effizient. Dies honoriert der Staat. So erhalten Sie für Ihre neue Viessmann Sole-Wasser-Wärmepumpe eine Förderung, welche die Investitionskosten erheblich reduzieren kann.

Das Wichtigste zur Förderung einer Erdwärmepumpe

Effizient und energiesparend

In der Heizperiode herrschen im Erdreich höhere Temperaturen als in der Luft. Sole-Wasser-Wärmepumpen arbeiten dadurch besonders sparsam.

Fördermittel für die Sanierung

Die Sanierung fördert der Staat mit Zuschüssen, Darlehen und steuerlichen Entlastungen. Bauherren erhalten Darlehen für neue Effizienzhäuser.

Antragstellung vor dem Start

Die Förderung für eine Erdwärmepumpe ist vor Sanierungs- oder Baubeginn zu beantragen. Nachträglich gibt es als Alternative nur einen Steuerbonus.

Förderung für die Erdwärmepumpe bei der Sanierung 

Sanieren Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus und bauen in diesem Zuge eine Sole-Wasser-Wärmepumpe wie die Vitocal 300 G von Viessmann ein, erhalten Sie eine Förderung vom Staat. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 35 Prozent der Kosten über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese Summe enthält bereits den Wärmepumpen-Bonus für Sole-Wasser-Wärmepumpen und ist mit den folgenden Zuschlägen kombinierbar:

  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus: Diesen bekommen Sie als selbstnutzender Eigentümer, wenn Sie mit der neuen Wärmepumpe eine funktionstüchtige Gas-, Heizöl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Voraussetzung ist, dass bestehende Gaszentral- und Biomasseheizungen mindestens 20 Jahre alt sind. Außerdem dürfen Sie nach der Sanierung keine fossilen Energieträger mehr einsetzen.
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus bekommen Sie als selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr. Relevant sind dabei die Einkommensteuererklärungen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung.

Nutzen Sie alle Boni für Ihr Vorhaben, bekommen Sie für die Erdwärmepumpe eine Förderung in Höhe von 70 Prozent - auf diesen Betrag hat der Staat die Zuschusshöhe begrenzt.

Wichtig zu wissen: Die Förderung für Sole-Wasser-Wärmepumpen steht seit 2024 nur noch Eigentümern zur Verfügung. Wer ein Gebäude mietet, pachtet oder das Wohnrecht dafür innehat, kann daher keine Anträge mehr stellen. Als Folge dessen fallen in diesen Konstellationen auch die attraktiven Zuschläge weg. Wer nur eine Wohnung im Haus selbst nutzt und die anderen vermietet, kann die höhere Förderrate aber zumindest für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen.

Ergänzungskredit für offene Finanzierungslücken

Neben den attraktiven Zuschüssen gibt es über die BEG-Förderung auch einen günstigen Kredit. Beantragen können Sie diesen in Höhe von 120.000 Euro pro Wohneinheit bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Voraussetzung ist eine bereits bestätigte Zuschuss-Förderung der Sole-Wärmepumpe. 

Übrigens: Liegt das Haushaltseinkommen pro Jahr bei maximal 90.000 Euro, fällt das Darlehen noch günstiger aus. Denn dann profitieren Sie von einer bis zu 2,5-prozentigen Zinsvergünstigung.

Förderung für Hybridheizung und Nebenkosten

Die Förderung für die Erdwärmepumpe bekommen Sie auch, wenn Sie diese mit einer neuen oder bestehenden Öl-/Gasheizung kombinieren. Das gilt sogar dann, wenn beide Systeme gemeinsam in einem Kompaktgerät arbeiten. In diesem Fall sind allerdings nur 65 Prozent der Gerätekosten förderbar. 

Förderbar sind außerdem auch viele Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören Arbeiten wie der hydraulische Abgleich, die Einstellung der Heizkurve sowie das Nachrüsten von Heizflächen oder Flächenheizungen. Einen Überblick gibt dabei das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Gebäudegröße entscheidet über förderbare Kosten

Wie hoch die anrechenbaren Kosten zur Förderung der Erdwärmepumpen sind, hängt von der Größe des Gebäudes ab. Handelt es sich um ein Wohngebäude, könne Sie für die erste Wohneinheit Ausgaben von 30.000 Euro berücksichtigen. Für jede weitere kommen 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) hinzu. Bei Nichtwohngebäuden verhält es sich ähnlich. Hier liegen die förderbaren Kosten bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von bis zu 150 Quadratmetern ebenfalls bei 30.000 Euro. Darüber hinaus gibt es eine flächenabhängige Staffelung.

Ausnahmen für Hochwasser-Opfer in Bayern und Baden-Württemberg

Im Jahr 2024 haben starke Regenfälle in vielen Teilen Deutschlands für Chaos und Zerstörung gesorgt. Binnen kürzester Zeit stiegen die Pegel an und ganze Ortschaften wurden überschwemmt. Um Betroffenen zu unterstützen, veranlasste die Regierung einige Ausnahmen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese gelten für alle Programmteile bei BAFA sowie KfW und beinhalten folgende Punkte: 

  • Wiederantrag: Ein Wiederantrag ist für Hochwasser-Opfer auch dann möglich, wenn die Mindestnutzungsdauer einer bereits geförderten Heizung bislang nicht vorüber ist. 
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: Den attraktiven Bonus zur Förderung der Sole-Wasser-Wärmepumpe gibt es für Betroffene des Hochwassers von 2024 auch, wenn die bestehende Heizung nicht mehr läuft. Eigentümer müssen allerdings erklären, dass die Anlage vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
  • Kumulierungsgrenze: Die Kumulierungsgrenze bei der Kombination verschiedener Förderangebote wird auf 100 Prozent erhöht.

KfW-Förderung der Sole-Wasser-Wärmepumpe beantragen

Möchten Sie für Ihre neue Viessmann Erdwärmepumpe Förderung beantragen, wenden Sie sich vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).  Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung (Vertrag an Förderung gebunden)
  • Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid)
  • Bestätigung zum Antrag (BzA mit BzA-ID) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater

Liegen alle Unterlagen vor und Sie haben sich bereits ein Angebot für die neue Wärmepumpe erstellen lassen, beantragen Sie die Förderung über das Online-Portal "Meine KfW". Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen, beantragen Sie dabei zunächst nur die Basisförderung inkl. Effizienzbonus für das gesamte Haus. In einem Zusatzantrag beantragen Sie dann den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohneinheit. 

Direkt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Sanierung beginnen oder bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl einen Ergänzungskredit beantragen.

Nun haben Sie 36 Monate Zeit zur Umsetzung der geplanten Maßnahme. Sind die Arbeiten abgeschlossen, reichen Sie mit der Bestätigung nach Durchführung alle erforderlichen Nachweise ein. Der Fördergeber prüft diese daraufhin, bevor er die Förderung an Sie auszahlt.

Alle Antragsberechtigten in der Übersicht 

Da die KfW die technischen Voraussetzungen zur neuen Förderung der Sole-Wasser-Wärmepumpe erst schaffen muss, stand das Antragsportal zunächst nicht allen Sanierern zur Verfügung. Ende August änderte sich das. Nun können fast alle Antragsteller das KfW-Portal nutzen. Dazu gehören: 

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.

Auszahlung der Zuschussförderung seit Oktober

Mit der Freigabe des Portals zum Erstellen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Fachhandwerker können private Einfamilienhausbesitzer seit 30. September 2024 alle Nachweise einreichen, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können. 

Antragstellung vorübergehend nachträglich

Um Ihre Vorhaben nicht lange aufschieben zu müssen, ist die Antragstellung vorübergehend nachträglich möglich. Das gilt für Maßnahmen, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurden/werden, wenn Sie die Anträge spätestens am 30. November 2024 einreichen. Ob Sie die Mittel dann wie gewünscht bekommen, lässt sich jedoch nicht mit Gewissheit sagen. 

Steuerbonus für Sanierung oder Lohnkosten der Handwerker

Haben Sie mit dem Einbau der Erdwärmepumpe begonnen, die Förderung aber noch nicht beantragt? Dann bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative. Zumindest dann, wenn es um Arbeiten an einer mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Immobilie geht. Nutzen Sie den Steuerbonus, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen. Nötig ist dazu eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzbehörde, die Ihr Fachhandwerker nach der Fertigstellung ausstellt.

Bis zu 1.200 Euro Steuerbonus für Lohnkosten der Handwerker

Ganz gleich, ob Sie für Ihre Erdwärmepumpe Förderung von der KfW oder vom Finanzamt beantragen: In beiden Fällen sind hohe Mindestanforderungen zu erfüllen. Ist dies nicht gegeben, bleibt mit dem Steuerbonus für Handwerkerkosten eine Alternative bestehen. Diese gibt es nachträglich in Höhe von 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten für alle Sanierungsarbeiten an der selbst genutzten Immobilie. Bei anrechenbaren Kosten von 6.000 Euro ergibt sich für Heizungseinbau, Erdkollektor und Solebohrung eine Förderung von 1.200 Euro im Jahr.

KfW-Förderung der Sole-Wasser-Wärmepumpe im Neubau

Geht es um einen Neubau, stehen Ihnen Fördermittel über den Programmteil Neubau der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Verfügung. Erhältlich sind dabei Darlehen über das KfW-Programm 297 (Klimafreundlicher Neubau, KFN) oder 300 (Wohneigentum für Familien, WEF). In beiden Fällen bekommen Sie die Förderung nur, wenn es sich beidem Neubau um ein Effizienzhaus mit Nachhaltigkeitszertifikat und geringem Treibhausgasausstoß handelt. Zur Antragstellung wenden Sie sich vor Baubeginn an Ihre Hausbank. In den Prozess muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden.

Mindestanforderungen an Gebäude und technische Anlagen

Beantragen Sie für Ihre neue Sole-Wasser-Wärmepumpe Förderung über die KfW oder das Finanzamt, sind hohe Mindestanforderungen zu erfüllen. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten zusammen: 

  • Empfehlung: Einbau einer Wärmepumpenheizung mit natürlichem oder synthetischem Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (GWP oder Global Warming Potential)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) für Wasserheizungen als Ersatz zur Jahresarbeitszahl (180 % bei 35 °C Vorlauftemperatur; 140 % für bei 55 °C Vorlauftemperatur)
  • Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 5 dB unter dem Geräuschemissionsgrenzwert für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) vom 2. August 2013.
  • Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierung zum Beispiel nach EHPA, Keymark, EUROVENT ECP, MCS, NF et cetera durch ein ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut
  • SG-Ready Wärmepumpenheizungen für netzdienlichen Betrieb ab 2023
  • bei Sondenbohrungen: DVGW W120-2  zertifizierte Bohrfirmen und verschuldensunabhängige Versicherung der Bohrung
  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage

Heizgeräte, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der Liste für förderfähige Wärmepumpen.