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Photovoltaik-Förderung: Maßnahmen und Möglichkeiten

Leuchtende Glühbirne und Stapel mit Münzen als Symbol für die Förderung der Photovoltaik
Bild: © Krisana Antharith / Shutterstock.com

Staat und Länder bieten attraktive Programme zur Förderung der Photovoltaik. Diese umfassen unter anderem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie eine Einspeisevergütung für den selbst erzeugten Strom. Darüber hinaus vergeben einige Bundesländer auch eine Photovoltaik-Speicher-Förderung. Im Folgenden erfahren Sie mehr über Ihre Optionen der PV-Förderung. 

Steuerliche Förderung von Photovoltaik 

Seit 2023 gilt beim Kauf einer Photovoltaikanlage ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Fachbetriebe sind angehalten, die Steuersenkung an Ihre Kunden weiterzugeben, wodurch die Anschaffungskosten in der Regel um 19 Prozent sinken. Die steuerliche Photovoltaik-Förderung bezieht sich aber nicht nur auf den Kauf, sondern auch auf den Betrieb. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Ratgeber "PV-Anlage steuerfrei kaufen und betreiben".   

Photovoltaik-Förderung der Länder

Neben den staatlichen Angeboten wie der ehemaligen Photovoltaik-Speicher-Förderung der KfW gibt es heute zahlreiche regionale Förderangebote. Mittel sind in verschiedenen Bundesländern verfügbar, jedoch meist stark begrenzt. Die folgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick.

BUNDESLANDFÖRDERUNG DER PHOTOVOLTAIKANSPRECHPARTNER
Berlin

Zuschüsse für Gutachten, Stromspeicher, Sonder-PV-Anlagen und Balkonkraftwerke

Achtung: Vorübergehend keine Bewilligung bis voraussichtlich zum 01.12.2024

IBB Business Team GmbH
Hessen

Kredite für Photovoltaikanlagen privater Bauherren und Eigentümer (PV-Anlagen-Darlehen)

Achtung: Aufgrund der hohen Nachfrage pausiert die Antragstellung ab dem 16.11.2024.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Mecklenburg-VorpommernZuschüsse für Mini-Solaranlagen für Mieter (Mini-Solaranlagen)Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
SachsenZuschüsse für Mini-Solaranlagen für Mieter (Mini-Solaranlagen)Sächsische Aufbaubank (SAB)

Darüber hinaus stehen in zahlreichen Städten und Gemeinden auch eigene Angebote zur Photovoltaik-Förderung bereit. Diese sind häufig jedoch limitiert und nur für einen kurzen Zeitraum verfügbar. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich im Zuge der Anlagenplanung bei regionalen Ansprechpartnern über die Möglichkeit einer regionalen Förderung zu informieren. Auskünfte erteilen dabei in der Regel Bauämter sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Wichtig für die regionale Photovoltaik-Förderung ist, dass der Antragsteller dort wohnt, wo die Anlage errichtet wird. 

KfW-Programm 270 zur Förderung der Photovoltaik

Wer eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, bekommt ebenfalls Unterstützung vom Staat. So lassen sich die Viessmann Vitovolt 300 Pakete mit der Photovoltaik-Förderung der KfW günstig finanzieren. Über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ erhalten Privatpersonen und Unternehmen dabei zinsgünstige Kredite für neue Solarstromanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Die Konditionen im Überblick:

  • Kredithöhe: maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Anteil an Kosten: bis zu 100 % der Investitionskosten
  • Zinssatz: wird am Tag der Zusage festgesetzt
  • Laufzeit: 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre
  • Mindestlaufzeit: 2 Jahre

Wichtig zu wissen ist, dass sich die staatliche Photovoltaik-Förderung auch vor Ablauf der Darlehenslaufzeit zurückzahlen lässt. In diesem Fall verursacht eine Vorfälligkeitsentschädigung allerdings zusätzliche Kosten.

Dachsanierung ebenfalls förderbar

Geht es um die Installation einer Solarstromanlage, ist im Altbau oft auch eine Dachsanierung nötig. Vor allem dann, wenn das alte Dach die Last der Solartechnik nicht sicher tragen kann. Die KfW berücksichtigt neben den Kosten für die PV-Anlage bei der Förderung auch Maßnahmen am Dach. So können Hausbesitzer die Sanierung gleich mitfinanzieren. 

Hinweis: Über das KfW-Programm 442 förderte der Staat auch die Kombination aus PV-Anlage, Stromspeicher und Ladestation. Nachdem die Fördertöpfe 2023 bereits am ersten Tag ausgeschöpft waren, wurden diese auch 2024 nicht erneuert. 

KfW-Kredit für Photovoltaik richtig beantragen

Interessenten können die Mittel über ihre Hausbank beantragen. Diese leitet die erforderlichen Unterlagen an die Förderbank weiter und zahlt dann den Kredit aus. Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls an die Hausbank. Wichtig ist, dass die Förderung für Photovoltaik noch vor dem Kauf der Anlage beantragt wird. Denn eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich. 

Tipp: Da nicht jede Hausbank den KfW-Kredit für Photovoltaik anbietet, empfiehlt es sich, auch andere Finanzierungsoptionen zu prüfen und Angebote zu vergleichen.  

Mit PV zur Effizienzhaus-Förderung

Bei der Sanierung zum Effizienzhaus oder dem Bau eines solchen kann Photovoltaik dazu beitragen, den Effizienzstandard zu erhöhen. Eine Förderung ist über das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau" sowie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen verfügbar. Details und Konditionen zur Sanierungsförderung finden Sie unter "Förderung der Heizung".  

Photovoltaik-Förderung über die Einspeisevergütung

Während die KfW die Anschaffung einer Solarstromanlage fördert, gibt es vom Staat auch im laufenden Betrieb finanzielle Unterstützung. Geregelt ist diese im EEG – dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien. Nach diesem erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die sie in das öffentliche Netz einspeisen. Wie hoch die Einspeisevergütung ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Denn durch die sogenannte Degression sinkt die Förderung für Photovoltaik in regelmäßigen Abständen – in der Vergangenheit monatlich. In Kombination mit steigenden Strompreisen wurde der Eigenverbrauch daher deutlich attraktiver als die Einspeisung in das öffentliche Netz. Entsprechende Gesetzesänderungen sollen dieser Entwicklung entgegenwirken und den Ausbau von Photovoltaik beschleunigen.     

Änderungen machten Einspeisung wieder attraktiver

Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, setzte der Staat in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen um. So kam es Anfang 2023 zur Anhebung der Vergütung und vorübergehend zur Aussetzung der Degression. Letztere galt bis Januar 2024. Seit Februar des gleichen Jahres sinkt die Einspeisevergütung wieder – dann allerdings nur im halbjährlichen Turnus. 

Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch die Einspeisevergütung zur Förderung der Photovoltaik aktuell und in Zukunft ausfällt.

Inbetriebnahme abEinspeisungbis 10 kWp10 bis 40 kWp40 bis 100 kWp
01.01.2023 Teileinspeisung8,2 Ct/kWh7,1 Ct/kWh5,8 Ct/kWh
Volleinspeisung13,0  Ct/kWh10,9 Ct/kWh10,9 Ct/kWh
01.02.2024Teileinspeisung8,1 Ct/kWh7,0 Ct/kWh5,7 Ct/kWh
Volleinspeisung12,9 Ct/kWh10,8 Ct/kWh10,8 Ct/kWh
01.08.2024Teileinspeisung8,0 Ct/kWh6,9 Ct/kWh5,6 Ct/kWh
Volleinspeisung12,8 Ct/kWh10,7 Ct/kWh10,7 Ct/kWh
01.02.2025Teileinspeisung7,96 Ct/kWh6,89 Ct/kWh6,89 Ct/kWh
Volleinspeisung12,61 Ct/kWh10,57 Ct/kWh10,57 Ct/kWh

Wichtig: Anlagenbetreiber müssen sich nicht für das Modell der Voll- oder der Teileinspeisung entscheiden. Sie können vor jedem Kalenderjahr neu wählen, ob sie den selbst erzeugten Strom teilweise oder komplett einspeisen möchten. Darüber hinaus lassen sich nun zwei Anlagentypen verbinden. So können Eigentümer eine Anlage zum anteiligen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung auf einem Haus betreiben.

Weitere Vorteile erleichtern den Betrieb der Photovoltaik

Die Neuerungen des EEG 2023 tragen ebenfalls dazu bei, dass der Anschluss unkomplizierter ist. Denn für Anlagen bis 30 kWp ist die Anwesenheit des Netzbetreibers nicht mehr notwendig. Eine Elektrofachperson ist hier ausreichend. Darüber hinaus ist die Förderung der Photovoltaik auch dann nicht unbedingt ausgeschlossen, wenn die Anlage nicht auf dem Dach installiert werden kann. Können die Module nachweislich nicht auf dem Hausdach angebracht werden, dürfen Anlagen mit bis zu 30 kWp auch im Garten aufgestellt werden.

Hinweis: Gewinne aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend zum 01.01.2022. Eine Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt ist aber nach wie vor Pflicht.  

Selbstnutzung noch immer attraktiv

In Zeiten hoher Strompreise ist die Eigennutzung des selbst produzierten Stroms noch immer interessant. Besonders dann, wenn der Wärmeerzeuger strombetrieben ist. Denn so müssen Hausbesitzer weniger Energie von ihrem Versorger beziehen. Da die Sonne meist dann scheint, wenn Haushalte den Strom nicht benötigen, erreichen konventionelle Anlagen einen Eigenverbrauchsanteil von nur 20 bis 30 Prozent. Stromspeicher wie der Viessmann Vitocharge ermöglichen einen Eigenverbrauchsanteil von 60 bis 70 Prozent und damit noch höhere Einsparungen.

Tipp: Sie haben Fragen zum Anmeldeverfahren? Die wichtigsten Punkte haben wir unter "Anmeldung einer PV-Anlage" für Sie zusammengefasst.