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Luft-Wasser-Wärmepumpe: Mit Förderung von bis zu 70 % Kosten senken

Ein Modelhäuschen auf einem Ast in der Natur symbolisiert die Umweltfreundlichkeit
Bild: © Leigh Prather / Shutterstock

Entscheiden Sie sich für eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe, profitieren Sie von einer hohen staatlichen Förderung. Diese gibt es in Form von Zuschüssen, Darlehen oder steuerlichen Boni für die Sanierung bestehender Gebäude. Im Neubau stehen hingegen nur Darlehen zur Luftwärmepumpen-Förderung bereit. Welches Förderangebot das richtige ist und wie Sie dieses für sich nutzen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Das Wichtigste zur Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Effizient in vielen Gebäuden

Luftwärmepumpen machen Wärme aus der Umgebung zum Heizen nutzbar. Sie sparen Heizkosten ein und eignen sich für Neubau sowie Sanierung.

Mehrerer Fördervarianten

Der Staat vergibt für die Luft-Wasser-Wärmepumpe eine attraktive Förderung. Sanierer erhalten Zuschüsse, Darlehen oder Steuerboni. Für Bauherren gibt es Kredite.

Antragstellung vor Beginn

Darlehen und Zuschüsse für Luftwärmepumpen sind vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Den Steuerbonus für die Sanierung gibt es nachträglich.

Förderung der Luftwärmepumpe im Bestand: Zuschüsse und Darlehen

Ganz gleich, ob es um einen Neubau oder eine Sanierung geht: Mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzen Sie vorwiegend Umweltenergie zum Heizen. Möglich ist das zum Beispiel mit der Viessmann Vitocal 252-A oder der Vitocal 250-A. Die Luftwärmepumpen wurden speziell für den Bestand entwickelt.

30 Prozent Zuschuss für förderbare Heizungen

Entscheiden Sie sich als Eigentümer einer Immobilie für eine förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpe dieser Art, haben Sie Anspruch auf attraktive Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese gibt es für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Gebäude in Höhe von 30 Prozent der Kosten.

Mit Boni bis zu 70 Prozent Förderung der Luftwärmepumpe

In vielen Fällen profitieren Sie von einer höheren Zuschussrate. So zum Beispiel bei der Förderung von Luftwärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, dem Austausch alter Heizungsanlagen oder als Haushalt mit begrenztem Einkommen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Bonus-Angebote zur Verfügung stehen und wer diese nutzen kann:

  • 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus für alle, die eine Erd-/Sole-Wärmepumpe oder eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel einbauen. Infrage kommen dabei unter anderem R-290 (Propan), R-600a (Isobutan), R-1270 (Propen), R-717 (Ammoniak), R-718 (Wasser), R-744 (Kohlendioxid). Letzteres gilt auch für die Förderung der Luftwärmepumpe. 
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie als selbstnutzender Eigentümer, wenn Sie mit der neuen Wärmepumpe eine funktionstüchtige Gas-, Heizöl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Voraussetzung ist, dass Gaszentral- und Biomasseheizungen dazu mindestens 20 Jahre alt sein müssen. Außerdem dürfen Sie nach der Sanierung keine fossilen Energieträger mehr einsetzen.
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus bekommen selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr. Nachzuweisen ist dieses über die Einkommensteuererklärungen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. 

Nehmen Sie alle Boni in Anspruch, bekommen Sie für die neue Luftwärmepumpe eine Förderung in Höhe von 70 Prozent der Kosten. Das gilt zumindest für selbstnutzende Eigentümer. Wer Wohnungen im teilweise selbst genutzten Haus vermietet oder anderen zur Nutzung überlässt, kann die Bonus-Angebote zumindest für die förderbaren Kosten der eigenen Wohneinheit beantragen.

Wichtig zu wissen: Wer 2024 von den schweren Hochwassern in Bayern und Baden-Württemberg betroffen ist, profitiert von Ausnahmen bei den Anforderungen der BEG-Förderung. Welche das sind, erklären wir im Abschnitt "Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers"

Förderbare Kosten hängen von der Hausgröße ab

Für Technik, Montage und Umfeldmaßnahmen lassen sich Kosten in Höhe von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit anrechnen. Für größere Gebäude steigt der Betrag um je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Ähnliches gilt für Nichtwohngebäude. Auch hier beginnen die förderbaren Kosten bei 30.000 Euro (Nutzfläche bis 150 m²), bevor sie anhängig von der Gebäudegröße gestaffelt ansteigen. 

Ergänzungskredit der BEG schließt offene Finanzierungslücken

Bleiben trotz Förderung der Luftwärmepumpe Finanzierungslücken offen, schließen Sie diese günstig mit einem Ergänzungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diesen gibt es in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit über die BEG-EM, wenn Sie bereits eine Zusage zur Zuschussförderung erhalten haben.

Übrigens: Haben Haushalte ein Einkommen von maximal 90.000 Euro, profitieren Sie bei dem Ergänzungskredit zur Förderung der Luftwärmepumpe von einer 2,5-prozentigen Zinsvergünstigung. 

Auch viele Umfeldmaßnahmen sind förderfähig

Bauen Sie im Zuge der Sanierung eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ein, steht die Förderung auch für viele Umfeldmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen Arbeiten am Technikraum genauso wie Sanierungsarbeiten an der bestehenden Heizungsanlage. Förderbar sind damit auch Maßnahmen wie der Einbau neuer Heizkörper, das Nachrüsten einer Fußbodenheizung oder das Optimieren der Heizungsanlage. Einen detaillierten Überblick über förderfähige Umfeldmaßnahmen gibt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Das Bild zeigt Stapel mit Münzen als symbol für die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepupmen
Bild: © Singkham / Shutterstock.com

Luftwärmepumpe: Förderung auch für Hybridheizungen nutzen

Kombinieren Sie die Wärmepumpentechnik mit einer Gasbrennwerttherme, einer Holzheizung oder einer Solarthermieanlage, verbinden Sie die Vorteile der Einzelsysteme. Sie heizen sparsam und erhalten ein Energiesystem, das Ihre Bedürfnisse optimal erfüllt. Für ein hybrides System erhalten Sie ebenfalls eine Förderung. Beachten Sie jedoch, dass Sie separate Anträge für die Heizsysteme stellen sollten. Eine Förderung für gasbetriebene Anlagen gibt es nicht. 

Aber: Wer sich für ein Kompaktgerät aus Wärmepumpe und Gas- oder Ölheizung entscheidet, profitiert ebenfalls von der attraktiven Förderung. Anrechenbar sind dabei allerdings nur die Kosten des Wärmepumpen-Anteils, die pauschal mit 65 Prozent zu bemessen sind. 

Ausnahmen für Hochwasser-Opfer in Bayern und Baden-Württemberg

Im Jahr 2024 haben starke Regenfälle in vielen Teilen Deutschlands für Chaos und Zerstörung gesorgt. Binnen kürzester Zeit stiegen die Pegel an und ganze Ortschaften wurden überschwemmt. Um Betroffenen zu unterstützen, veranlasste die Regierung einige Ausnahmen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese gelten für alle Programmteile bei BAFA sowie KfW und beinhalten folgende Punkte: 

  • Wiederantrag: Ein Wiederantrag ist für Hochwasser-Opfer auch dann möglich, wenn die Mindestnutzungsdauer einer bereits geförderten Heizung bislang nicht vorüber ist. 
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: Den attraktiven Bonus zur Förderung der Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es für Betroffene des Hochwassers von 2024 auch, wenn die bestehende Heizung nicht mehr läuft. Eigentümer müssen allerdings erklären, dass die Anlage vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
  • Kumulierungsgrenze: Die Kumulierungsgrenze bei der Kombination verschiedener Förderangebote wird auf 100 Prozent erhöht.

Antrag auf Förderung der Luft-Wasser-Wärmepumpe richtig stellen

Um die BEG-EM-Förderung für Ihre neue Luftwärmepumpe zu erhalten, wenden Sie sich vor dem Beginn der Maßnahme an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Denn hier beantragen Sie die Mittel online über das Portal "Meine KfW". Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung (Vertrag an Förderung gebunden)
  • Liefer-/Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zuwendungsbescheid)
  • Bestätigung zum Antrag (BzA mit BzA-ID) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieberater

Haben Sie den Zuwendungsbescheid erhalten, können Sie einen BEG-Ergänzungskredit beantragen oder direkt mit der Sanierung beginnen. Insgesamt haben Sie 36 Monate Zeit zur Umsetzung der Maßnahme. Dann endet der Bewilligungszeitraum und Sie weisen die fachgerechte Durchführung nach. Erfüllen Sie die technischen Mindestanforderungen, zahlt der Fördergeber die Mittel im nächsten Schritt aus. 

Wichtig: Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen, beantragen Sie zunächst nur die Basisförderung inkl. Effizienz-Bonus für das gesamte Haus. In einem Zusatzantrag beantragen Sie dann den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohneinheit. 

August 2024 können fast alle Förderanträge stellen

Da die KfW die technischen Voraussetzungen zur neuen Förderung der Luft-Wasser-Wärmepumpe erst schaffen musste, stand das Antragsportal zunächst nicht allen Sanierern zur Verfügung. Ende August änderte sich das. Inzwischen können nahezu alle das Portal zur Antragstellung nutzen. Dazu gehören: 

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.

Auszahlung der Fördermittel seit Oktober 2024

Mit der Freigabe des Portals zum Erstellen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Fachhandwerker können private Einfamilienhausbesitzer seit 30. September 2024 alle Nachweise einreichen, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können. 

Nachträgliche Antragstellung bei Maßnahmenbeginn bis August 2024

Um Ihre Vorhaben nicht lange aufschieben zu müssen, ist die Antragstellung vorübergehend nachträglich möglich. Das gilt für Maßnahmen, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurden/werden, wenn Sie die Anträge spätestens am 30. November 2024 einreichen. Ob Sie die Mittel dann wie gewünscht bekommen, lässt sich jedoch nicht mit Gewissheit sagen. 

Steuerbonus als Alternative zur KfW-Förderung nutzen

Haben Sie bereits Liefer- oder Leistungsverträge an Unternehmen vergeben, lehnt der Fördergeber die Bezuschussung ab. Alternativ zur KfW-Förderung der Luft-Wasser-Wärmepumpe können Sie in diesem Fall einen Steuerbonus nutzen. Besonders interessant ist dabei der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen erhalten Sie für Arbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus. Er liegt bei 20 Prozent und lässt sich verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren nutzen. Um die steuerliche Luftwärmepumpen-Förderung zu erhalten, müssen Sie jedoch hohe technische Mindestanforderungen erfüllen. Außerdem benötigen Sie eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung, um den fachgerechten Einbau der Technik nachweisen zu können.

Steuerbonus für Lohnkosten der Handwerker ohne hohe Anforderungen

Erfüllen Sie die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehenden Anforderungen der Fördergeber nicht, steht Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Diesen erhalten Sie für Arbeiten an einer selbst genutzten Immobilie. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent und steht Ihnen jährlich zur Verfügung. Bei anrechenbaren Kosten von 6.000 Euro ist die finanzielle Unterstützung dabei auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt.

Antragstellung erfolgt einfach über die Einkommenssteuererklärung

Sowohl den Steuerbonus für die Sanierung als auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen beantragen Sie nachträglich, um eine Förderung der Luftwärmepumpe zu erhalten. Möglich ist das über die entsprechenden Anlagen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung.

KfW-Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Neubau

Während für eine Luftwärmepumpe Zuschuss und Steuerbonus nur im Bestand zur Verfügung stehen, bleibt Ihnen im Neubau die Darlehensförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese gibt es im Rahmen der BEG über die KfW-Programme 297 (Klimafreundlicher Neubau, KFN) und 300 (Wohneigentum für Familien, WEF), wenn Sie besonders hohe Effizienzhausstandards erfüllen.

Konkret muss der Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat erreicht werden. Erhältlich sind dabei zinsgünstige Kredite, die Sie für die gesamten Baukosten nutzen können. Um die KfW-Förderung der Luftwärmepumpe im Neubau zu erhalten, wenden Sie sich vor Baubeginn an Ihre Hausbank. Dazu benötigen Sie die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten.

Mindestanforderungen an Luftwärmepumpen zur Förderung 

Um Fördermittel für eine Wärmepumpe zu erhalten, sind hohe technische Mindestanforderungen zu erfüllen. So benötigen Sie beispielsweise separate Strom- und Wärmemengenzähler. Welche Anforderungen darüber hinaus bestehen, zeigt die folgende Übersicht:

  • Empfehlung: Einbau einer Wärmepumpenheizung mit natürlichem oder synthetischem Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (GWP oder Global Warming Potential)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) für Wasserheizungen als Ersatz zur Jahresarbeitszahl (145 % bei 35 °C Vorlauftemperatur; 125 % für bei 55 °C Vorlauftemperatur)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) für Luftheizungrn (181 % bis zu 12 kW Heizleistung; 150 % bei mehr als 12 kW Heizleistung)
  • Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 5 dB unter dem Geräuschemissionsgrenzwert für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) vom 2. August 2013.
  • Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierung zum Beispiel nach EHPA, Keymark, EUROVENT ECP, MCS, NF et cetera durch ein ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut
  • SG-Ready Wärmepumpenheizungen für netzdienlichen Betrieb
  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage

Heizgeräte und Split-Klimageräte, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der Liste für förderfähige Wärmepumpen.