KfW-Programm 442: Förderung für E-Mobilität

Das Bild zeigt ein Haus mit Viessmann Geräten als symbol für die KfW-Förderung über das Programm 442

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert über das Programm 442 “Solarstrom für Elektroautos” die Kombination aus Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher, Ladestation und Energiemanagementsystem. Ziel der Zuschussförderung ist der Ausbau einer netzschonenden Ladeinfrastruktur auf Basis von regenerativ erzeugtem Strom. Viessmann bietet Ihnen alle geförderten Komponenten als Systemlösung aus einer Hand. Wir haben die wichtigsten Punkte zur Förderung für Sie zusammengefasst und stellen unsere Produkte vor.  

Hinweis: Nach aktuellen Informationen der KfW wurde das Programm "Solarstrom für Elektroautos - 442" aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024  eingestellt.

Das wichtigste zur Förderung über das KfW-Programm 442

Zuschuss für neue Komponenten

Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Stromspeicher muss fabrikneu angeschafft werden.

Antragstellung vor Umsetzung

Förderanträge können ab dem 26.09.2023 für noch nicht umgesetzte Maßnahmen gestellt werden. Ein E-Auto ist Voraussetzung.

Fördervolumen ist begrenzt

Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt Mittel von 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Leistung von PV-Anlage und Stromspeicher beeinflusst Förderhöhe

Der Zuschuss der KfW setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Stromspeicher sowie aus fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation zusammen.

  • PV-Anlage: 600 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp), maximal 6.000 Euro

  • Stromspeicher: 250 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp), maximal 3.000 Euro

  • Ladestation: 600 Euro pauschal*        

*Innovationsbonus für bidirektionale Ladefähigkeit: plus 600 Euro pauschal     

Zuschuss für Kauf und Installation der Gesamtanlage  

Die Kreditanstalt fördert neben dem Kauf auch Einbau und Anschluss der gesamten Anlage durch ein Fachunternehmen. Die geförderten Komponenten umfassen:  

  • Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt-Peak (kWp) Spitzenleistung

  • Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität  

  • Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung

  • Energiemanagementsystem zur Steuerung der Gesamtanlage  

Die PV-Anlage kann auch erweitert werden

Es ist bereits eine PV-Anlage installiert? Die Förderung über das KfW Programm 442 ist auch möglich, wenn die bestehende Anlage um mindestens 5 kWp erweitert und ein fabrikneuer Wechselrichter ergänzt wird. Alternativ kann zusätzlich eine komplett neue Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp und neuem Wechselrichter gekauft werden.  

Bewohner selbst genutzter Gebäude profitieren 

Das Programm “Solarstrom für Elektroautos” fördert Privatpersonen, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Voraussetzung ist außerdem, dass bereits ein Elektrofahrzeug auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist oder ein solches zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Anbieter verbindlich bestellt ist. Das private Leasen ist ebenfalls möglich. In diesem Fall ist jedoch nachzuweisen, dass der Leasingvertrag über mindestens zwölf Monate läuft.

Wichtige Fördervoraussetzungen auf einen Blick

  • PV-Anlage, Solarstromspeicher und Ladestation müssen neu angeschafft werden. Einzelne Komponenten sind nicht förderfähig.

  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Alle Komponenten dürfen erst nach der Antragstellung bestellt werden.

  • Der mit der PV-Anlage erzeugte Solarstrom muss vorrangig zum Laden des Elektroautos genutzt werden.

  • Der genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, vorrangig aus Eigenerzeugung.  

  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.