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CO₂-Steuer schafft Anreize zum Heizungstausch

Das Bild zeigt den symbolischen Anstieg des CO2-Preises.
(Bild: © FrankHH / Shutterstock.com)

Bei der Verbrennung fossiler Energieträger entsteht Kohlendioxid (CO2) – ein Treibhausgas, das zur globalen Erwärmung beiträgt. Um den Kohlendioxid-Ausstoß zu senken, führte der Staat 2021 den CO2-Preis ein, der aufgrund der vergleichbaren Auswirkungen weitläufig auch als CO2-Steuer bezeichnet wird. Die Abgabe verteuert fossile Energieträger und soll so zum Handeln motivieren – Gebäude energieeffizient zu sanieren, Heizungen auf erneuerbare Energien umzurüsten und Fahrzeuge mit ressourcenschonenden Antrieben zu wählen. Doch wie hoch ist der CO2-Preis, wer kommt dafür auf und welche Möglichkeiten haben Sie, sich von den Preissteigerungen unabhängig zu machen? Im Folgenden erhalten Sie ein Überblick. 

CO2-Steuer für Erdgas, Heizöl und andere Energieträger

Bei der CO2-Abgabe handelt es sich um einen Preis für Emissionszertifikate. Diese müssen all jene bei der Deutschen Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) kaufen, die Energieträger wie Kohle, Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas in den Verkehr bringen. Versorger geben die Kosten daraufhin an ihre Kunden weiter, die letztlich für die CO2-Steuer aufkommen. Ab 2027 wird der CO2-Preis auf Gebäude und den Straßenverkehr ausgeweitet. Hier eine Übersicht der fossilen Brenn- und Kraftstoffe nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG):

  • Heizöl (alle Arten)
  • Erdgas
  • Flüssiggas
  • Fernwärme (bei Erzeugung durch Verbrennung von Öl oder Gas)
  • Benzin (alle Arten)
  • Diesel
  • Flugbenzin
  • Kohle (seit 2023)
  • Abfälle (seit 2024)

Mehrkosten regen zum Sparen an

Die Preissteigerungen begünstigen die Wirtschaftlichkeit regenerativer Energiesysteme – wie der Wärmepumpe – und sollen Verbraucher zum Sparen anregen. Denn wer weniger fossile Energien verbraucht, stößt geringere Mengen Treibhausgas aus und zahlt somit weniger für den Ausstoß von Kohlendioxid.

Höhe der Abgabe für Kohlendioxid steigt jährlich

Um Ihnen Zeit zum Handeln zu lassen, steigt der CO2-Preis gestaffelt an. Geplant ist eine jährliche Erhöhung bis 2025, die aufgrund stark gestiegener Energiepreise 2023 einmalig ausgesetzt wurde. 2024 hat sich der von der Regierung vorgegebene Trend weiter fortsetzen, bevor die Situation am Energiemarkt über den weiteren Verlauf der Abgabe entscheidet. Aktuell liegt die CO2-Steuer für 2024 bei 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Die folgende Tabelle zeigt die bisherige und geplante Entwicklung der Kosten. 

Jahr

CO2-Steuer

2021

25 € pro Tonne

2022

30 € pro Tonne

2023

30 € pro Tonne

2024

45 € pro Tonne

2025

55 € pro Tonne

202655 bis 65 € pro Tonne

Ab 2027 wird CO2-Preis vom Markt bestimmt

Bis einschließlich 2025 werden die Emissionszertifikate zu festen Preisen verkauft. Ab 2026 ändert sich dies – zunächst mit Einschränkungen. Die Zertifikate werden versteigert, wobei eine festgelegte Preisspanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 gilt. Ab 2027 bildet sich der Preis auf dem freien Markt. Wie teuer eine Tonne Kohlendioxid und damit die CO2-Steuer ist, wird dann durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Dabei ist von folgender Entwicklung auszugehen: Um den Ausstoß von Kohlendioxid weiter zu reduzieren, werden weniger Emissionszertifikate ausgegeben. Durch diese Verknappung wird der Preis ansteigen.   

Berechnung der CO2-Steuer

Wie hoch die zusätzliche finanzielle Belastung durch die CO2-Abgabe ist, lässt sich einfach berechnen. Dafür werden die folgenden Angaben benötigt:

  • CO2-Emission des genutzten Brennstoffs
  • jährlicher Brennstoffverbrauch
  • aktueller CO2-Preis

 

BrennstoffCO2-Emissionsfaktor*
Erdgas0,20 kg CO2 / kWh
Flüssiggas0,24 kg CO2 / kWh
Heizöl0,27 kg CO2 / kWh
*Gerundete Emissionsfaktoren im Jahr 2023 auf Grundlage der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klima. 
Wie die obige Tabelle zeigt, verursachen Gasheizungen etwas weniger CO2-Emissionen als Ölheizungen. Beim Heizen mit Öl ist deshalb mit einem höheren CO2-Preis zu rechnen. Dieser lässt sich wie folgt ermitteln. 
 
Schritt 1:
Brennstoffverbrauch pro Jahr (kWh) x CO2-Emissionsfaktor (kg CO/ kWh) = CO2-Ausstoß in kg pro Jahr 

Nach der Umrechnung in Tonnen (t) muss das Ergebnis mit dem CO2-Preis und der gesetzlichen Mehrwertsteuer multipliziert werden (19 Prozent).

Schritt 2:
CO2-Ausstoß in t pro Jahr x CO2-Preis Euro / t x 19 % MwSt. = CO2-Steuer pro Jahr  

Beispielrechnung für eine Gasheizung (Jahresgasverbrauch 20.000 kWh) im Jahr 2024: 

  • 20.000 kWh x 0,20 kg CO2 / kWh = 4.000 kg CO2 (4 t CO2)
  • 4 t CO2 x 45 Euro x 19 % MwSt. = 214,20 Euro  

Als Besitzer einer Gasheizung mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh müssen Sie 2024 mit Mehrkosten von rund 214 Euro rechnen. Diese fallen zusätzlich zu den regulären Brennstoffkosten an. 

Kritikpunkt: Verteilung auf Mieter und Vermieter

Wer zahlt die CO2-Steuer bei der Vermietung? Diese Frage blieb lange ungeklärt – war das Thema nach der Einführung der Abgabe doch einer der größten Kritikpunkte. Denn das Problem ist, Mieter allein können zwar ihren Verbrauch reduzieren, Sanierungen an Haus und Heizung führen sie in der Regel jedoch nicht durch. Die Wirkung der steuerähnlichen Abgabe bleibt somit aus. Und das bei über 50 Prozent aller Haushalte in Deutschland.

Gebäudezustand bestimmt Aufteilung der Kosten

Seit dem 01. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das Vermieter dazu verpflichtet, sich an den CO2-Kosten zu beteiligen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom energetischen Gebäudezustand beziehungsweise von der Höhe des Kohlendioxid-Ausstoßes ab, wie die folgende Tabelle zeigt.

Beispiel: Stößt die Heizung jährlich zwischen 32 und 37 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche aus, teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten zu gleichen Teilen.   

Kohlendioxid-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr

CO2-Steuer Mieter

CO2-Steuer Vermieter

≥ 52 kg

5 %

95 %

47 bis < 52 kg

20 %

80 %

42 bis < 47 kg

30 %

70 %

37 bis < 42 kg

40 %

60 %

32 bis < 37 kg

50 %

50 %

27 bis < 32 kg

60 %

40 %

22 bis < 27 kg

70 %

30 %

17 bis < 22 kg

80 %

20 %

12 bis < 17 kg

90 %

10 %

< 12 kg

100 %

0 %

Hinweis: Den entsprechenden Verteilungsschlüssel ermitteln Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Er hängt vom eingesetzten Energieträger und dem entsprechenden Heizenergieverbrauch ab und ist im CO2KostAufG geregelt.

Innovative Heiztechnik und Tipps zum Energiesparen

Für Unabhängigkeit und sinkende Kosten sorgen innovative Heiztechnologien mit geringer Kohlendioxid-Emission. Dazu zählen innovative Systemlösungen von Viessmann. Bereits der Umstieg auf die Brennwerttechnik kann mit dem Einsatz von Gas-Brennwertthermen, die fossile Energieträger nahezu vollständig ausnutzen, den Verbrauch und damit die CO2-Abgabe reduzieren. Gasbrennwert-Hybridheizungen stellen die nächsthöhere Stufe dar, die vor allem für wenig sanierte Gebäude im Bestand infrage kommen kann. Optimale Hybrid-Lösungen sind die Kombinationen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Bei richtiger Planung und Auslegung der Anlage bildet die Gasbrennwerttherme dann nur noch den Spitzenlastkessel. Beim Einsatz zusammen mit der Solarthermie kann diese bei optimaler Auslegung im Sommer die komplette Warmwasserversorgung übernehmen.

Regenerative Systeme für mehr Unabhängigkeit   

Den größten Einspareffekt erzielen Verbraucher jedoch mit Wärmepumpen und Holzheizungen. Diese Systeme setzen auf regenerative Energien und sind somit von der CO2-Besteuerung ausgenommen. Besonders vorteilhaft mit einem hohen Grad an Energieautarkie sind Komplettlösungen von Viessmann, die neben der Bereitstellung von Warmwasser und Heizwärme auch die Stromerzeugung mit einschließen. Diese Systeme lassen sich auch mieten, zum Beispiel über Viessmann Wärme+Strom.

Tipps zum Energiesparen 

Darüber hinaus helfen einfache Energiespartipps dabei, den Verbrauch und damit die CO2-Abgabe zu reduzieren. Günstig ist es beispielsweise, optimale Raumtemperaturen entsprechend der Nutzung und des Aufenthalts in den Räumen zu wählen, die Heizung richtig einstellen und regelmäßig warten zu lassen. Besonders komfortabel kann dabei ein Wartungsvertrag sein.

Fragen und Antworten zur CO₂-Steuer

Zunächst wird der CO2-Preis von Brennstoffhändlern oder -produzenten bezahlt. Sie erwerben Emissionszertifikate und geben die Kosten dafür an Zwischenhändler wie Gasanbieter weiter. Diese geben den Preis ebenfalls an ihre Kunden weiter. Wie hoch die CO2-Kosten und der Emissionsfaktor des Brennstoffs sind, muss in den Brennstoffabrechnung ausgewiesen werden. 

Für Brennstoffe aus Holz (Pellets oder Hackschnitzel) fällt die CO2-Steuer nicht an. Das gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Biogas. Hier sind die Produzenten jedoch dazu verpflichtet, eine nachhaltige Produktion nachzuweisen. Beispiel: Das Biogas wird aus Pflanzen von bestimmten Ackerflächen gewonnen.  

Die Einnahmen aus der CO2-Steuer fließen in den Klima- und Trans­formations­fonds (KTF) der Bundes­regierung. Dieser finanziert verschiedene staatliche Vorhaben, wie etwa die Förderung der energetischen Gebäudesanierung und die Transformation von Wärmenetzen.