Bei Vertragsabschluss zwischen Fachpartner und Viessmann:
Es gelten weiterhin die bekannten Eingangskanäle in den Technischen Dienst.
Bei Vertragsbaschluss zwischen Anlagenbetreiber und Viessmann:
Mit Zusendung der Auftragsbestätigung wird der Zugang zu einer separaten Hotline kommuniziert.