Herstellererklärung für die Umrüstbarkeit auf 100% Wasserstoff gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetzesbeschluss des deutschen Bundestages
Hiermit bestätigt die
Viessmann Holding International GmbH
Viessmannstraße 1
35108 Allendorf (Eder)
dass die in der Tabelle (Anhang A) aufgeführten, ab 01.01.2024 hergestellten Gas-Brennwertgeräte gemäß den Vorgaben des GEG § 71k (Anhang B) auf einen Betrieb mit 100% Wasserstoff umgerüstet werden können. Die Umrüstung der Geräte wird mittels eines Umrüstsatzes erfolgen, der im Rahmen üblicher Wartungsarbeiten zeitsparend eingebaut werden kann. Die Zertifizierung der Gas-Brennwertgeräte in Kombination mit dem Umrüstsatz erfolgt dabei nach den gültigen Vorgaben der ZP 3100.100 und EN 15502.
Nach aktueller Planung werden die Umrüstsätze ab 01.01.2026 serienmäßig verfügbar sein.
Nach der Umrüstung eines Gas-Brennwertgerätes auf 100% Wasserstoff, ist der Betrieb mit Erdgas, Erdgas mit Wasserstoffbeimischungen bis 20% und Flüssiggas ohne Rückbau in den ursprünglichen Zustand nicht mehr möglich.
Die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung und der damit verbundenen Ausweisung von Wasserstoffnetzausbaugebieten sind im GEG je nach Größe der Gemeinde geregelt. Die erste Frist gilt für Gemeinden / Städte > 100.000 Einwohner und endet am 30.06.2026. Die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff wird in der Regel deutlich nach der Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung erfolgen, so dass die Verfügbarkeit der Umrüstsätze ab 01.01.2026 für den praktischen Bedarf ausreichend sein wird.
Eine frühere Bereitstellung für Pilotanlagen ist auf Anfrage möglich.
Allendorf, den 10.11.2023